Alles SVLFG 2/2025
Das Mitgliedermagazin - von uns für Sie!
Lesen Sie die interessante Informationen zum Pflanzenschutz, zum Seminar zur Schadholzernte, zu den Beitragsbescheiden zur LBG und vielem mehr. In dieser Online-Ausgabe gibt es jetzt noch mehr Hintergründe, Tipps und Wissenswertes.
Titelthema
Schadholzernte: Fachseminar setzt Impulse
Mehr Sicherheit, mehr Wissen, mehr Vernetzung: Das Fachseminar „Sicher und gesund arbeiten in der Forstwirtschaft“ bringt forstwirtschaftliche Profis auf den neuesten Stand – mit großer Praxisnähe und starkem Austausch.
Welche sicheren Fällverfahren gibt es für Schadholz- und Problembäume? Welche neuen Methoden helfen, Unfälle zu vermeiden? Wie bleiben Forstarbeitende gesund und einsatzfähig? Diese und viele weitere Fragen standen im Mittelpunkt des dreitägigen Fachseminars „Sicher und gesund arbeiten in der Forstwirtschaft“. Die engagierten Teilnehmenden – darunter Lohnunternehmer, kommunale Forstwirte, Revierleiter und Großwaldbesitzer – kamen aus sechs Bundesländern nach Osterode am Harz, um sich auf den aktuellen Stand der forstlichen Arbeitssicherheit zu bringen.
Ihr Ziel: Neue Kenntnisse erwerben, frische Impulse erhalten und damit die eigene Arbeitspraxis sicherer gestalten.
Die Dringlichkeit des Themas ist hoch: Mit jährlich über 4.000 meldepflichtigen und mehr als 30 tödlichen Unfällen bleibt die Unfallquote im Bereich Forstwirtschaft auf konstant hohem Niveau. Besonders gefährlich ist die Holzernte im Schadholz, bei der das Getroffenwerden durch Baumteile eine Hauptunfallursache darstellt.
Umso wichtiger ist es, durch gezielte Präventionsmaßnahmen die Risiken zu minimieren.
Fundiertes Wissen trifft Praxis
Geleitet wurde das Seminar von unseren erfahrenen Forstexperten Thies von Koppen, Dirk Grotelüschen und David Umhauer, die den Teilnehmenden sowohl fundiertes Fachwissen als auch praxiserprobte Lösungen vermittelten.
Der erste Seminartag startete mit einem Überblick über den aktuellen Stand der Forstprävention. Anschließend führte die erste Fachexkursion die Gruppe in den Harz, wo die Teilnehmenden sich bei einer geführten Waldbegehung ein Bild von der Schadholz- und Wiederbewaldungssituation machten. Der Ausklang am Aussichtspunkt bot Gelegenheit zum offenen Austausch.
Am zweiten Tag demonstrierten die Präventionsmitarbeiter gemeinsam mit einem regionalen Lohnunternehmer die sichere Schadholzernte mit modernen Fällverfahren – von der Seilwindenunterstützung über den funkferngesteuerten Fällkeil bis hin zum Fällheberschnitt. Die Live-Vorführungen waren der Höhepunkt des Seminars.
Der dritte Seminartag widmete sich dem Gesundheitsschutz: Berufskrankheiten, UV-Schutz im Forst und ergonomische Pflanzverfahren wurden ebenso beleuchtet wie die Baumfällung mit Großmaschinen und die motormanuelle Fällung mit Kranunterstützung (MFK-Methode).
Der praxisnahe Seminaransatz, der seit 2023 angeboten wird, kam hervorragend an: „Die Verbindung von Theorie und Praxis war ausgezeichnet“, lobte ein kommunaler Revierleiter, „Ausgezeichnet war, dass die Theorie direkt draußen im Wald praktisch veranschaulicht wurde.
Ein Vorstand einer WaldgenossenschaftDie Vielfalt der Themen und die offenen Gespräche haben mich beeindruckt. Ich habe Dinge gehört, die mir vorher nicht bewusst waren.
Besonders motivierend war die Erkenntnis der Teilnehmenden, dass noch Entwicklungspotenzial besteht:
Intro
Wer einen Bauantrag für sein landwirtschaftliches Unternehmen genehmigt bekommt, wird als Bauunternehmer tätig. Werden mit diesen Arbeiten mindestens zwei Arbeitgeberbetriebe beauftragt, ist ein sogenannter Sicherheitskoordinator laut Baustellenverordnung zu bestellen.
Unsere Präventionsmitarbeiter beraten hierzu bei Bedarf. Eine Liste finden Sie unter:
Die Asiatische Hornisse stellt ein ernstzunehmendes Risiko für Beschäftigte dar, die an Bäumen, Hecken oder Büschen arbeiten. Ihre Stiche können allergische Reaktionen auslösen, und bei Annäherung an ein Nest droht ein massenhaftes Angreifen.
Mit der Informationsschrift C.01.08 „Asiatische Hornisse – Arbeitsplatzbezogene (situative) Gefährdungsbeurteilung“ identifizieren Betriebe Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vor Ort.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führt eine Studie zur Belastung mit Schimmelpilzgiften in Futtermittelbetrieben und Tierhaltungsanlagen durch. Dafür werden teilnehmende Betriebe gesucht.
Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail an: mykotoxine(@)baua.bund.de
Hierzu gibt es eine Online-Informationsveranstaltung am 18. September 2025 um 18 Uhr. Mehr Informationen unter:
Zurückschneiden, Entasten, Hochsitzbau: Der Einsatz von Gehölzschneidern ist vielfältig. Doch Vorsicht: Diese besondere und neue Gerätekategorie erfüllt nicht vollumfänglich die normativen Vorgaben für normale Kettensägen. Von der umlaufenden Sägekette geht ein hohes Verletzungsrisiko aus, insbesondere bei unterschätzter Leistungsfähigkeit der kleinen Maschinen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bedienpersonen zu unterweisen.
Gehölzschneider sind nach Betriebsanleitung und Vorgaben der SVLFG für Kettensägen (§ 61 VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel, www.svlfg.de/vsg-3-1) mit zwei Händen zu halten.
Arbeiten auf der Leiter oder das Sägen über Schulterhöhe ist untersagt. Der Einsatz ist am Boden sowie im Baum vorgesehen, wobei folgende Voraussetzungen gelten:
- Arbeiten am Boden: Schutzbrille
- Arbeiten im Baum: Vollständige Schnittschutz-PSA, Fachkunde AS-Baum II oder SKT-B
Um die Gesundheit von Saisonarbeitskräften zu fördern, organisieren viele Betriebe Gesundheitstage und Beratungen zum Schutz vor Sonne und Hitze. Wir unterstützen Sie dabei kostenlos mit Hilfe eines externen Dienstleisters.
Der Service beinhaltet unter anderem Tipps sowie die Beratung in verschiedenen Sprachen.
Interessierte Unternehmen können sich über nachfolgende Kontaktmöglichkeit an uns wenden:
-
- Förderung Gesundheit von Saisonarbeitskräften
Eine hohe Qualität Ihrer Fortbildung ist unser Anliegen. Daher fördern wir unter anderem Ihre Teilnahme an Motorsägen und SKT-Kursen mit einem Zuschuss.
Eine solche Förderung ist nur möglich, wenn wir als SVLFG die besuchte Schulungsstätte oder Kletterschule anerkannt haben. Dazu begutachten wir vorab die Fortbildungsstätten.
Nähere Informationen unter:
Sicherheit
Bei Pflanzenschutzarbeiten in Raumkulturen besteht eine besonders hohe Gefahr, mit den Mitteln in direkten Kontakt zu kommen. Wir zeigen Möglichkeiten zu Ihrem Schutz im Wein-, Obst- und Hopfenbau.
Expositionsgefahr besteht nicht nur beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), sondern auch beim Ansetzen der Spritzbrühe, bei Störungsbeseitigung und Reinigungsarbeiten oder im Fall von Leckagen im Pflanzenschutzlager.
Gerade Anwenderinnen und Anwender in Raumkulturen sind aufgrund der Behandlungshäufigkeit und der Ausbringverfahren einer hohen Gefahr der Exposition ausgesetzt.
Meist kommen gebläseunterstützte Spritzgeräte zum Einsatz, die einen sehr feinen, einatembaren Sprühnebel erzeugen. Teilweise erfolgt die Ausbringung auch über handgeführte Pflanzenschutzgeräte, wenn auf der Fläche kein Maschineneinsatz möglich ist.
Wenn sich chemischer Pflanzenschutz nicht durch alternative Verfahren ersetzen lässt, bieten geschlossene Fahrzeugkabinen nach DIN EN 15695 den besten Schutz. Da die Ausbringung überwiegend als Aerosol erfolgt, bieten sich Kabinen der Kategorie 3 oder 4 an.
Nur diese sind aufgrund der verbauten Filter geeignet, optimal gegen feine Sprühnebel zu schützen.
Kontamination vermeiden
Zum Befüllen der Spritzen empfehlen sich kontaminationsfreie Befüllsysteme, zum Beispiel Closed Transfer Systems (CTS). Mit diesen lassen sich flüssige Konzentrate aus den jeweiligen Gebinden kontaktfrei entnehmen. Feste PSM sollten ausschließlich als Granulat eingesetzt werden. Liegen diese als feine Pulver vor, besteht bei der Handhabung die Gefahr, dass Stäube eingeatmet werden.
Verfügt das Pflanzenschutzgerät nicht über ein CTS? Dann ist beim Anmischen der Spritzbrühe die volle Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Pflicht:
- geeignete Arbeitskleidung
- Augen-/Gesichtsschutz
- Ärmelschürze oder Schutz, der mindestens Arme und Vorderseite des Körpers bedeckt, mit Schutzstufe C3 nach EN ISO 27065
- Handschuhe der Schutzstufe G2
- flüssigkeitsdichte Schuhe
Als Arbeitskleidung dient möglichst Schutzkleidung der Schutzstufe C1 oder C2 nach EN ISO 27065. Diese bietet durch spezielle Beschichtung und Textilart eine geprüfte Schutzwirkung gegen PSM, hat aber nach wie vor den Tragekomfort normaler Kleidung.
Sie empfiehlt sich bei allen Tätigkeiten rund um den Pflanzenschutz.
Drohneneinsatz als Option
Besonders im Weinbau befinden sich die bewirtschafteten Flächen teilweise in Steillagen, die einen Maschineneinsatz erschweren oder unmöglich machen. PSM werden daher oft noch mit handgeführten Geräten ausgebracht.
Als alternatives Verfahren bietet sich zum Beispiel der Einsatz von Drohnen an. Mit dieser Technik müssen sich keine Menschen mehr auf der behandelten Fläche aufhalten.
Expositionsgefahr besteht dann nur noch beim Befüllen der Drohne. Hier wird die PSA benötigt.
Lohnt sich die Anschaffung für den eigenen Betrieb nicht, prüfen Unternehmerinnen und Unternehmer am besten die Beauftragung von Lohnunternehmen mit entsprechender Technik oder die Anschaffung als Gemeinschaftsmaschine.
Ein Versprühen per Hand ist dennoch unumgänglich? Dann ist Vollschutz erforderlich:
- Augen-/Gesichtsschutz
- Schutzanzug mit Kopfschutz als
- Teil des Schutzanzuges oder separat
- Handschuhe mind. Schutzstufe G1
- flüssigkeitsdichte Schuhe
- Atemschutz, da Aerosol versprüht wird
Das Ausbringen in Steillagen ist körperlich anstrengend. Daher sollte ein gebläseunterstütztes Atemschutzgerät verwendet werden. Dessen Anschaffung bezuschusst die SVLFG neben anderen Präventionsprodukten:
Die Schutzausrüstung erlaubt nur eine schlechte Abfuhr von Hitze. Das kann gerade im Hochsommer und bei körperlicher Anstrengung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Organisatorische Maßnahmen, wie Ausführen der Arbeiten am frühen Morgen oder am Abend, ausreichende Pausen und wenn möglich regelmäßiger personeller Wechsel wirken dem entgegen.
Sind Nachfolgearbeiten auf den behandelten Flächen erforderlich, müssen diese in einem ausreichenden Zeitraum nach dem Spritzen erfolgen, sodass ausgebrachte Mittel vollständig eintrocknen können. Diese Arbeiten erfordern Schutzkleidung der Schutzstufe C1 oder C2 und Handschuhe der Schutzstufe GR.
Sechs animierte Filme illustrieren die sichere und gesunde Arbeit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auf unserem YouTube-Kanal:
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Die SVLFG führte Schulungen nach dem LUV-Modell für Subunternehmer im Garten- und Landschaftsbau durch.
Im letzten Jahr haben wir diese erstmalig in Hessen für Subunternehmer im Garten- und Landschaftsbau veranstaltet.
Die Schulung für Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten fand im Hause der Immo Herbst GmbH in Frankfurt am Main statt. Diese lernten vor allem die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers kennen.
Oliver Döll, Fachkraft für Arbeitssicherheit der GmbH, unterstützte das Angebot tatkräftig. Durch das abwechslungsreiche Programm führten die Präventionsfachleute Beate Hegemann und Thorsten Schmidt von der SVLFG. Neben informativen Vorträgen fanden Gruppenarbeiten und betriebseigene Ausarbeitungen statt.
Ziel war es, die Arbeitgeber rechtlich wie praxisnah gut aufzustellen und den Blick auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu schärfen. Dazu wurde die vorgeschriebene jährliche Unterweisung besprochen und darauf hingewiesen, dass Betriebsanweisungen für die Mitarbeitenden bereitzuhalten sind.
Die Subunternehmer haben zudem ihre betriebseigene Gefährdungsbeurteilung erstellt.
Jeder Teilnehmende ist mit einer eigenen Arbeitsschutzakte ausgestattet und kennt seinen konkreten Ansprechpartner bei der SVLFG in Sachen Prävention.
Besonders herauszustellen ist, dass die rege Beteiligung und der Austausch unter den Teilnehmenden mit ähnlichen Betriebsstrukturen – und eben auch mit Migrationshintergrund – den Lehrinhalt und den Gemeinschaftssinn ideal gestützt haben.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Antworten von Präventionsexpertin Beate Hegemann
An wen richten sich diese Schulungen?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind alle Unternehmerinnen bzw. Unternehmer verpflichtet, für die Beschäftigten eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Dazu haben sie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sofern aber nicht mehr als 20 Beschäftigte im Unternehmen arbeiten, können diese Anforderungen laut der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz der VSG 1.2, durch die Teilnahme der Betriebsverantwortlichen am alternativen Betreuungsmodell, dem sogenannten LUV-Modell, erfüllt werden.
Welche Vorteile bringt dies?
Wer an diesen Schulungen teilnimmt, muss die Betreuung nicht zwingend extern einkaufen. Mit dem erworbenen Wissen kann man selbst in seinem Betrieb die Gefährdungen beurteilen, geeignete Präventionsmaßnahmen durchführen und den erforderlichen Betreuungsbedarf erkennen.
Wie laufen die Schulungen ab und was kostet das?
Das LUV-Modell besteht aus einem dreitägigen Grundlehrgang, einem zweitägigen Aufbaulehrgang innerhalb vier Jahren nach dem Grundkurs sowie regelmäßigen Fortbildungen mindestens alle fünf Jahre. Die Seminarkosten übernimmt die SVLFG.
Aber nicht jede oder jeder kann drei Tage von seinem Betrieb fernbleiben. Was dann?
Für diese Personen bieten wir alternativ das LUV-MiX-Modell an. Dieses „Blended Learning“ bietet drei Bausteine: einen Präsenztag, selbstorganisiertes Lernen und einen Vor-Ort-Besuch durch die SVLFG.
Erfüllt das Unternehmen bestimmte Kriterien, kann auch ein Fernlehrgang absolviert werden.
Eine Traktorfahrt wäre beinahe tödlich geendet. Der angelegte Beckengurt hat dem Landwirt das Leben gerettet.
Ein Routinetag: Der 52-jährige Michael Kappel aus Dörverden/Niedersachsen war mit dem Traktor unterwegs. Mit dem angebauten Striegel wollte er auf dem Kartoffelacker Unkraut bekämpfen.
Doch dieser Tag im Mai 2024 sollte eine dramatische Wendung nehmen. Der Landwirt fuhr einen unebenen Wirtschaftsweg, gesäumt von Bäumen. Plötzlich geschah das Unfassbare: Obwohl die mechanischen Sicherungen des Striegels angebracht waren, klappte die rechte Baugruppe des Unkrautstriegels aus und verbreiterte das Gespann um 2,5 Meter. Zuerst wurde ein Baum gestreift, dann kollidierte der Traktor frontal mit dem nächsten Baum. Im Fahrzeug schlug der Landwirt durch die abrupte Verzögerung auf das Lenkrad. „Mein Glück war, dass ich nicht schnell gefahren bin und eine Passantin sofort die Rettungskette in Gang gesetzt hat“, betont Kappel. Er zog sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu – Verletzungen, die ihn bis heute in medizinischer Behandlung halten.
Lebensretter Beckengurt
Doch trotz der Schwere des Unfalls gibt es einen entscheidenden Punkt, der Michael das Leben rettete. „Alle Ärzte waren sich einig: Ohne Beckengurt hätte ich diesen Unfall nicht überlebt“, resümiert Michael Kappel.
Anschnallen war für ihn schon immer eine Selbstverständlichkeit. Ohne diesen Schutz hätte die Wucht des Aufpralls noch fatalere Folgen haben können. Der Traktor war mit einem Beckengurt ausgestattet, der den Landwirt während der Kollision fest im Sitz hielt. Kappel fragt sich allerdings, warum solche teuren Traktoren nicht standardmäßig wie moderne PKW mit einem Sitz mit Drei-Punkt-Gurt ausgestattet sind. Unfälle passieren plötzlich und ohne Vorwarnung.
Selbst erfahrene Landwirte wie Michael Kappel können von technischen Defekten oder unvorhersehbaren Situationen überrascht werden. Der Unfall zeigt, wie wichtig das Anschnallen ist – selbst bei kurzen Fahrten oder langsamen Geschwindigkeiten.
Kappels Erlebnis bleibt ein eindrückliches Beispiel dafür, wie Sicherheitsvorkehrungen Leben retten können. Deshalb ist es ihm wichtig, allen Berufskolleginnen und Berufskollegen zu vermitteln: Anschnallen ist nicht nur eine Vorschrift, sondern eine lebensrettende Maßnahme, die niemand unterschätzen sollte – egal ob auf der Landstraße, dem Feldweg oder dem Acker.
Es ist eine einfache Handlung mit enormer Wirkung: Sie kann den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen.
Unfallgeschehen
Dieser eine Moment
In dieser Serie berichten wir über Arbeits- und Wegeunfälle, die sich in der Praxis ereignet haben, und erklären, wie solche Situationen verhindert werden können.
Der Auszubildende eines landwirtschaftlichen Betriebes erhielt den Auftrag, eine Grünfläche auszusäen. Dazu nutzte er ein Gespann aus Traktor, Kreiselegge und Granulat-Streuer.
Beim Nachfüllen des Saatguts ließ er die Kreiselegge in Betrieb. Als der Auszubildende versuchte, einen auf der Schulter getragenen Sack einzufüllen, rutschte er ab und geriet in die sich drehenden Zinken der Egge. Er zog sich schwere Verletzungen am Unterschenkel zu.
In einer Notoperation konnte sein Bein gerettet werden.
Der Mitarbeiter einer Biogasanlage stieg in einen etwa 2,5 Meter tiefen Schacht, um einen Schieber zu betätigen. Später fand ihn dort ein Kollege regungslos. Die herbeigerufene Feuerwehr barg den Verunglückten unter Atemschutz. Es wurde festgestellt, dass im Schacht eine tödliche Konzentration von Schwefelwasserstoff herrschte.
WIE KONNTE DAS PASSIEREN?
In solchen Schächten können sich Gase wie Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff oder Methan ansammeln. Deshalb muss der Schacht vor dem Einsteigen mit einem geeigneten Messgerät auf gefährliche Gaskonzentrationen überprüft werden. Wird eine gesundheitsgefährdende Konzentration festgestellt, muss vor dem Betreten ausreichend belüftet werden.
Arbeitsauftrag des Mitarbeiters eines Baumpflegeunternehmens war der Rückschnitt von etwa 15 Meter hohen Laubbäumen. Die Arbeiten führte er von einem Hubsteiger aus. Beim Auslichten einer Baumkrone verfing er sich in einem herabfallenden Ast, wurde aus dem Korb gezogen und stürzte etwa 11 Meter tief auf den Boden. Trotz sofortiger Erste-Hilfe- Maßnahmen verstarb der Verunfallte im Krankenhaus an seinen schweren inneren Verletzungen.
WIE KONNTE DAS PASSIEREN?
Der Mitarbeiter hatte zwar ein geeignetes Arbeitsmittel gewählt, um die Baumpflegearbeiten durchzuführen, und verfügte auch über die notwendigen Qualifikationen. Er hätte sich jedoch zusätzlich mit einem Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen sichern sollen. Zwar wäre er vermutlich ebenfalls aus dem Korb gezogen worden, der Absturz hätte jedoch verhindert werden können.
Gesundheit
Immer mehr akkubetriebene Geräte halten Einzug in Privathaushalte und Betriebe. Eine noch junge Produktgruppe stellen Akku-Astscheren dar.
Wir hatten in vergangenen Ausgaben schon einige dieser „Akku-Helfer“ vorgestellt – vom Schlagschrauber bis zur Schubkarre. Die Vorteile dieser Geräte liegen sprichwörtlich auf der Hand.
So sorgen Akku-Scheren für ein müheloses Schneiden von Sträuchern und Ästen. Im Vergleich zu herkömmlichen Astscheren erfordern die motorgestützten weniger körperliche Anstrengung. Muskeln und Gelenke werden geschont. Insbesondere bei lang andauernden Einsätzen auf der Streuobstwiese oder im Weinberg verspürt der Benutzer eine deutliche Entlastung. Geräte mit Akkus, die auf dem Rücken getragen werden, lassen ein noch ergonomischeres Arbeiten zu, weil das Gewicht des Powerpacks nicht in der Hand liegt.
Darauf sollten Sie beim Kauf und Einsatz einer Akku-Astschere achten:
- ergonomisch gestalteter, gut ausbalancierter Griff mit Gummierung,
- aufsteckbarer Klingenschutz, der den Kontakt mit den Klingen beim Transport und der Lagerung verhindert,
- Sicherheitsschaltung (Schutz vor ungewollter Betätigung), klare und logische Betätigung/ Funktion,
- Astschere immer von einem sicheren Standplatz aus einsetzen und nur bestimmungsgemäß verwenden,
- Schutzbrille tragen,
- CE-Kennzeichnung und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache.
Akkuscheren haben sich besonders im Weinbau als echte Erleichterung erwiesen – besonders beim Rebschnitt, wie Peter Rudloff vom Weingut Juliusspital Würzburg berichtet.
Die Akkugeräte haben nicht nur die Arbeit effizienter gemacht, sondern auch gesundheitliche Vorteile für die Mitarbeiter gebracht. Er setzt Akkuscheren mit einem speziellen Sicherheitssystem ein. Sobald der Schneidkopf des Werkzeugs mit der gegenüberliegenden Hand in Kontakt kommt, wird die Klingenbewegung selbstständig gestoppt bzw. die Klinge sofort wieder geöffnet; ein deutliches Plus an Arbeitssicherheit.
Das zeigt, wie technologische Innovationen nicht nur die Produktivität steigern, sondern auch zur Arbeitsergonomie und zum Wohlbefinden der Beschäftigten beitragen können.
Ein Seminar für Betriebs- und Personalräte zum Arbeitsschutz in Zeiten des Klimawandels stellte die Gefährdungen durch UV-Strahlung und bei Hitzearbeit in den Vordergrund.
In Deutschland gelten für die Arbeit in Innenräumen erlaubte Höchsttemperaturen, für Tätigkeiten im Freien hingegen nicht. In Zeiten steigender Hitze und UV-Belastung sind Arbeitgeber wie auch Betriebs- und Personalräte in der Grünen Branche daher besonders gefordert.
Letztere tauschten sich während des Seminars untereinander aus und konnten sich so besser vernetzen.
Ina Siebeneich, Präventionsexpertin der SVLFG, hielt einen Vortrag über die Gesundheitsgefahren durch Hitzebelastung bei der Arbeit. Nicht zu unterschätzende und lebensbedrohliche Gefahren sind:
- Sonnenstich (Sonneneinstrahlung auf den Kopf führt zur Reizung der Hirnhaut)
- Hitzeerschöpfung (Überwärmung führt zu Flüssigkeitsverlust und Schock)
- Hitzschlag (Körpertemperatur von über 40 Grad kann zu Organversagen führen)
Ab einer Außentemperatur von etwa 30 Grad beginnt die Wärmeregulierung über die Haut durch vermehrtes Schwitzen, um den Körper abzukühlen und Fieberwerte zu vermeiden. Alles läuft auf Hochtouren, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinkt, das Unfallrisiko steigt.
Ina Siebeneich veranschaulichte den Teilnehmenden die Wirkung von Hitze auf den Körper am Beispiel eines Hühnereis: „Stellen Sie sich vor, Ihr Körper ist wie ein rohes Ei. Wenn es der Hitze ausgesetzt wird, beginnt es zu kochen – das Innere wird fest, die Struktur verändert sich. Genauso verhält es sich mit unserem Körper bei starker Hitzeeinwirkung. Wenn wir hohen Temperaturen ausgesetzt sind, steigt die Körpertemperatur. Darauf reagieren unsere Zellen und unser Gewebe auf eine Weise, die mit dem Kochen eines Eies vergleichbar ist: Die Proteine in unserem Körper verändern ihre Struktur. Das belastet die Organe und den Kreislauf. Bei extremer Hitze kann dies sogar lebensbedrohlich werden – ähnlich wie das Ei beim Kochen hart wird.“
Ina Siebeneich empfahl, Arbeiten – soweit möglich – im Schatten auszuführen oder Arbeitsplätze durch Zelte zu beschatten. Es sollte körperbedeckende und luftdurchlässige Kleidung und eine Kopfbedeckung getragen werden. Ideal eignet sich sogenannte Kühlkleidung. Deren Anschaffung wird von der SVLFG mit 50 Prozent (maximal 800 Euro) gefördert.
Lesen Sie hierzu mehr:
Beitrag
BG-Beitrag - Berufsgenossenschaft verschickt Beitragsbescheide
Im Juli/August erhalten alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft ihren Bescheid über den bis zum 15. September zu zahlenden Beitrag.
Mit dem Beitrag an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) werden die Ausgaben des Jahres 2024 umgelegt. Das Umlagesoll sinkt auf 1.073 Millionen Euro und damit um 5,3 Prozent. Insbesondere aufgrund verstärkter Präventionsbemühungen stiegen die Grundbeiträge in diesem Jahr um 3,9 Prozent.
Wie immer berücksichtigen die Beitragsberechnungen für rund 1,4 Millionen Mitglieder die Verhältnisse des vergangenen Jahres. Dazu gehören neben den Ausgaben auch die relevanten Flächen- und Tierbestände sowie die aktuellen Arbeitswerte und Lohnsummen. Ferner sind Veränderungen durch das Unfallgeschehen und die Leistungsausgaben des Jahres 2024 innerhalb der verschiedenen Risikogruppen und Produktionsverfahren zu beachten.
Im Vergleich zum Vorjahr liegen den Beitragsrechnungen laut Beschluss des Vorstands der SVLFG folgende Eckwerte zugrunde:
- 1.073 Millionen Euro Umlagesoll (- 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr)
- höhere Grundbeiträge (+ 3,9 Prozent)
- ein deutlich gesenkter Hebesatz (7,20 Euro statt 7,83 Euro)
- bei unveränderten Bundesmitteln von 99 Millionen Euro eine höhere Bundesmittelsenkungsquote (16,65 statt 15,45 Prozent) aufgrund des gesunkenen Umlagesolls
Die Senkung des Umlagesolls ist im Wesentlichen auf die im Vorjahresvergleich geringere Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung erwarteter höherer Kosten im Jahr 2025 in Höhe von 39,8 Millionen Euro zurückzuführen.
Das Umlagesoll berücksichtigt aber auch, dass es in 2024 Kostensteigerungen von 40 Millionen Euro gab. Diese Ausgabensteigerungen betreffen insbesondere die ambulante und stationäre Heilbehandlung, das Verletztengeld, sonstige Heilbehandlungskosten sowie die Renten.
Für die erwarteten Ausgaben im Zusammenhang, mit der neuen Berufskrankheit Parkinson im Jahr 2025 wurden bereits im letzten Jahr 100 Millionen Euro den Betriebsmitteln zugeführt. Die aktuelle Umlage enthält daher keine weitere Vorsorge. Weiterhin ist unklar, in wie vielen Fällen die neue Berufskrankheit anzuerkennen sein wird und welche Leistungsansprüche daraus erwachsen.
Die Grundbeiträge haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt.
Für 2024 ist - nach einer Senkung um 5,4 Prozent im Vorjahr - eine Steigerung um 3,9 Prozent erforderlich. Dies gilt sowohl für den Mindestals auch für den Höchstgrundbeitrag. Hauptursache hierfür sind insbesondere gestiegene Präventionsaufwendungen.
Die Grundbeiträge belaufen sich auf 88,26 Euro bis 353,05 Euro. Sie bleiben damit unter dem Niveau des vorvergangenen Jahres.
Zur Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2024 zu berücksichtigen.
Der um 8 Prozent gesunkene Hebesatz spiegelt die individuelle Veränderung des Risikobeitrages jedoch nur in wenigen Fällen wider. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Entwicklung der Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten in den verschiedenen Produktionsverfahren und Risikogruppen nie einheitlich darstellt.
Teilweise ist auch zu beobachten, dass einer deutlichen Erhöhung/Senkung in diesem Jahr eine gegenläufige Entwicklung im Vorjahr gegenübersteht.
Unter Berücksichtigung der im 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 99 Millionen Euro ergibt sich eine Bundesmittelsenkungsquote von bis zu 16,65 Prozent. Sollten Bundesmittel in anderer Höhe gewährt werden, verändert sich die Bundesmittelsenkungsquote entsprechend.
Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage ist auch dieses Jahr schwierig, da sich viele Unternehmen aus mehreren Risikogruppen und Produktionsverfahren zusammensetzen. Angesichts des geringeren Umlagesolls ist für die Gesamtheit der Unternehmen von leicht sinkenden Beiträgen auszugehen. Aufgrund der steigenden Grundbeiträge ist dies jedoch für kleinere Unternehmen nicht immer der Fall.
Leben
Das Telefonische Einzelfallcoaching begleitet Versicherte der SVLFG in stressigen Lebensphasen. Die Wirksamkeit dieses präventiven Angebotes wurde wissenschaftlich evaluiert.
Das Leben stellt uns immer wieder vor Herausforderungen, die wir oft nur schwer alleine bewältigen können. In den grünen Berufen gibt es viele Faktoren, die an die Grenzen der Belastbarkeit führen können. Sei es durch extremes Wetter, schwierige Marktsituationen oder zwischenmenschliche Konflikte – manchmal kommen noch unerwartete Ereignisse wie eine plötzliche Erkrankung oder ein Todesfall hinzu.
Dann ist Hilfe wichtig
Dann ist Hilfe wichtig Landwirt Andreas Kornmann aus Hessen kennt diese Situationen nur zu gut. „Die größten Stressfaktoren sind die Dinge, die einfach dazwischenkommen: Maschinen gehen kaputt, im Stall läuft die Fütterung nicht richtig. Wenn dann mehrere Probleme an einem Tag aufeinandertreffen, ist der Stress vorprogrammiert“, erzählt er.
Eines Tages war es wieder soweit und für den Schweinehalter war der Moment gekommen, in dem er beschloss, sich Unterstützung zu holen.
In solchen Belastungssituationen bieten wir mit dem Telefonischen Einzelfallcoaching ein unkompliziertes und vertrauliches Angebot, das Landwirtinnen und Landwirten sowie anderen Versicherten hilft, in stressigen Zeiten neue Kraft zu schöpfen.
Es ermöglicht eine psychologische Beratung, die per Telefon stattfindet und auf die persönlichen Herausforderungen der Versicherten eingeht. Die Gespräche sind vertraulich und schaffen Raum, um über Schwierigkeiten zu sprechen und Lösungen zu finden.
Dieses präventive Angebot kann kurzfristig in Anspruch genommen werden und ist ein wichtiger Schritt, um Belastungen frühzeitig zu erkennen und zu überwinden. „Die Gespräche haben mir wirklich geholfen.
Ich habe gerne angerufen, und es war wie ein Gespräch unter Freunden“, sagt Kornmann. „Manchmal habe ich während der Fahrt auf dem Schlepper telefoniert – die Gespräche waren immer ein guter Moment, um kurz durchzuatmen.“ Daher möchte Andreas Kornmann allen Berufskolleginnen und Berufskollegen Mut machen, sich Unterstützung zu holen, bevor eine Situation zu einer Überlastung führt.
„Es ist keine Schande, Hilfe anzunehmen“, betont er, „man muss nicht warten, bis das Fass überläuft.“
Studie belegt Nutzen
Eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm hat gezeigt, dass das Telefonische Einzelfallcoaching eine effektive Unterstützung für Menschen in stressigen Berufen wie der Grünen Branche bietet.
In der Studie wurden 314 Teilnehmende, die im Durchschnitt unter milden Symptomen litten, in zwei Gruppen zufällig aufgeteilt: Die eine Gruppe nahm an dem Coaching teil, während die andere nur Informationsmaterial zu Stress und Depression erhielt.
Die Ergebnisse waren überzeugend: In der Coaching-Gruppe nahmen depressive Symptome über einen Zeitraum von sechs bis 18 Monaten deutlich stärker ab als in der Kontrollgruppe.
Nach nur sechs Monaten waren fast 44 Prozent der Teilnehmenden im Coaching symptomfrei – im Vergleich zu nur etwa 28 Prozent in der Kontrollgruppe.
Dies zeigt, dass das Telefonische Einzelfallcoaching der SVLFG nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige positive Effekte auf die psychische Gesundheit hat. Zudem berichteten die Teilnehmenden von einer allgemeinen Verbesserung ihres Stresserlebens und ihrer Lebensqualität.
Auch die Zufriedenheit mit dem Coaching war sehr hoch – 89 Prozent der Teilnehmenden würden das Angebot weiterempfehlen.
Mehr zur Studie:
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Link auf die Webseite "Sage Journals": Telefonisches Coaching zur Prävention von Depressionen bei Landwirten: Ergebnisse einer pragmatischen randomisierten kontrollierten Studie (englisch)
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Link zur Webseite "Springer Nature Link": Verbessert Telefon-Coaching langfristig die psychische Gesundheit der Landwirte? Ergebnisse der 12- und 18-monatigen Nachbeobachtung einer pragmatischen randomisierten kontrollierten Studie (englisch)
360 Grad
Katze-Kuh-Übung
Vier von fünf Menschen sind irgendwann im Leben von Rückenschmerzen betroffen. Dies führt zu eingeschränkter Beweglichkeit und dem natürlichen Impuls, den Rücken zu schonen.
Orthopäden und Unfallchirurgen aber raten von Schonung ab, denn Bewegung bleibt auch bei Schmerzen wichtig.
Spaziergänge oder Dehnübungen lockern die Muskulatur und lindern den Schmerz. Auch Wärmebehandlungen können helfen. Übungen wie „Katze-Kuh“ machen beweglicher und lösen Verspannungen.
So geht es: In den Vierfüßlerstand gehen, einatmen, Bauch Richtung Boden senken und den Kopf heben. Beim Ausatmen die Wirbelsäule zu einem Katzenbuckel runden.
Bei sitzender Tätigkeit empfiehlt es sich, häufig die Körperhaltung zu wechseln und nicht den ganzen Tag in der gleichen Position zu verharren.
Zwischendurch kann man sich öfter strecken. Aufstehen und zwischendurch gehen ist ebenfalls förderlich.
Jede Bewegung hilft, man muss nicht unbedingt in den Kraftraum. Bei Spaziergängen lassen sich leicht kleine Pausen für Beweglichkeitsübungen einbauen.
WÄRME TRIFFT WIRKUNG
Auch Wärmeanwendungen mit Kirschkernkissen, Wärmflaschen oder Heizkissen können entspannend wirken, während Kältepackungen oder Quarkwickel kühlen. Auch Pflaster mit Capsaicin, einem natürlichen Wirkstoff aus Chili, können die Beschwerden gezielt mildern. Entscheidend ist, was individuell als angenehm empfunden wird.
Das Versichertenportal „meine SVLFG“ erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dies spornt uns an, das Portal und die darin enthaltenen Informationen stetig zu verbessern.
Im Zuge dieser kontinuierlichen Verbesserung haben wir nun auch unsere Web-Hilfe um weitere Themen erweitert.
Dort finden Sie unter anderem häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten bzw. Problemlösungen.
Sie finden die Web-Hilfe ganz unten auf der Portalseite oder direkt über den folgenden Link:
Wussten Sie schon, dass es möglich ist, mehrere bei der SVLFG versicherte Unternehmen über eine Anmeldung zu verknüpfen (zum Beispiel Einzelunternehmen und Beteiligung an einer GbR)?
Genau diese Möglichkeit wird Ihnen unter folgendem Eintrag ausführlich beschrieben:
Der Vorteil dieser Verknüpfung liegt darin, dass eine Anmeldung mit der E-Mail-Adresse und dem Passwort genügt. Nach der Anmeldung können Sie direkt entscheiden, bei welchem Unternehmen Sie zuerst nachschauen möchten. Auch nach der Anmeldung ist der Wechsel von einem Unternehmen zum anderen sehr einfach.
Die nächste Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige im Online-Format findet vom 10. bis 19. November 2025 statt. An vier Nachmittagen, verteilt auf zwei Wochen, erfahren Sie vieles über Leistungen, Hilfsangebote, Selbstfürsorge und wie Sie mit Stress gesünder umgehen können.
Erste Hilfe in der Pflege oder der Umgang mit Demenz sind weitere Themen. Kleine Bewegungs- und Entspannungseinheiten vor dem Bildschirmlockern immer wieder auf.
Weitere Informationen
Entdecken Sie jetzt die Trainings- und Erholungswoche und tanken Sie neue Energie – ganz flexibel von zu Hause aus.
Wer in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen – vorausgesetzt, es wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen und das 50. Lebensjahr war am 1. Juli 2010 vollendet.
Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben.
Personen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige.
Anträge können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2025 bezogen wurde. Wird der Antrag später gestellt, gehen die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2025 verloren.
Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse:
Telefon: 0561 785179-00
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