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Anerkannte Lehrgänge für Arbeiten mit der Motorsäge 

Eine hohe Qualität Ihrer Fortbildung ist unser Anliegen. Daher begutachten wir als SVLFG Fortbildungsstätten für Arbeiten mit der Motorsäge und prüfen deren Ausbilderinnen und Ausbilder.

Anerkannte Fortbildungs-stätten

Vergrößerung des Bildes für Mann in Schutzausrüstung beim Arbeiten mit der Motorsäge.

Jeder, der Baumarbeiten ausführt, muss über die notwendige Fachkunde verfügen. Die grundlegende Fachkunde für die sichere Durchführung von Baumarbeiten kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang Arbeitssicherheit Baum I und/oder Arbeitssicherheit Baum II an einer von der SVLFG begutachteten Fortbildungsstätte erworben werden.

Hier können Sie sich einen im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems anerkannten Schulungsträger aussuchen. Wir fördern Ihre Kursteilnahme mit einem Zuschuss. Je nach Einsatzbereich und Umfang stehen verschiedene Kurse zur Auswahl.

Wenn Sie sich als Fortbildungsstätte für unsere Begutachtung interessieren, finden Sie hier Informationen und Unterlagen zur Anmeldung.

Anerkannte Lehrgänge für Privatwald­besitzer

Anerkannte Lehrgänge für gewerbliche Baumarbeiten

HINWEIS

Die Fachkunde kann auch in zwei Lehrgängen „Grundlehrgang Motorsäge“ (2 tägig) und „Aufbaulehrgang zum Grundlehrgang Motorsäge zur Erreichung der Fachkunde Arbeitssicherheit Baum I“ (3-tägig) erworben werden. 

Übersicht über SVLFG anerkannte Fortbildungsstätten

Fortbildung wird belohnt

Für Sie als Versicherte oder Versicherter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft  lohnt sich die Qualität Ihrer Fortbildung doppelt. Absolvieren Sie einen 2- bis 5-tägigen Lehrgang an einer SVLFG anerkannten Fortbildungsstätte, dann gewähren wir als SVLFG folgende Zuschüsse:

  • für einen 2-tägigen Kurs: 60 Euro
  • für einen 3-tägigen Kurs: 90 Euro
  • für einen 5-tägigen Kurs: 105 Euro

So einfach geht’s:

Sie geben bei der Anmeldung in der Fortbildungsstätte Ihre BG-Mitgliedsnummer an. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten sie dort einen Gutschein.

Den vollständig ausgefüllten Gutschein senden Sie bitte an praevention@svlfg.de


Ihr Kontakt

Anmeldung Fortbildungs-stätten zur Begutachtung 

Vergrößerung des Bildes für Ausbilder mit Lehrgangsteilnehmern unter einer Buche im Wald .

Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Fortbildungsstätte arbeiten?

Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Fortbildungsstätte für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten gemäß VSG 4.2 beziehungsweise für die Durchführung von gefährlichen Forstarbeiten gemäß VSG 4.3 stellen.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Änträge per Post an:


Ihr Kontakt