Antigen-Schnelltests als Teil des betrieblichen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts
Die Bund-Länder-Konferenz hat sich in ihrer Sitzung am 3. März 2021 mit Antigen-Schnelltests befasst. Demnach sollen Antigen-Schnelltests in das betriebliche Hygiene- und Infektionsschutzkonzept aufgenommen werden.
Ein kostenloser Schnelltest pro Woche
Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 lautet:
"Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen."
Welche Arten von Antigen-Schnelltests gibt es?
Grundsätzlich sind aktuell zwei Arten von Antigen-Schnelltests verfügbar. Sie sind auch als PoC-Test (Point-of-Care) bekannt. Dies sind die Antigen-Tests für den professionellen Gebrauch ("Schnelltests") und die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien ("Selbsttests").
Stand: 17.03.2021
Antigen-Tests für den professionellen Gebrauch dürfen nur von einer nachweislich fachkundigen (z.B. durch eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich) Person durchgeführt werden. Abweichend davon kann die Tätigkeit auf Personen ohne nachgewiesene Fachkunde übertragen werden, wenn die Tätigkeiten unter Aufsicht einer fachkundigen Person1 erfolgen. Die probenehmende Person ist vor Aufnahme der Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen, auf Grundlage der durch die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellten Betriebsanweisung, mündlich zu unterweisen.
Außerdem müssen beim Durchführen des Testabstrichs mindestens FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken, geeignete Schutzhandschuhe sowie Schutzbekleidung und Schutzbrillen oder Visiere getragen werden.
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1 Die Forderung nach Aufsicht ist nach TRBA 250 dann erfüllt, wenn der/die Aufsichtführende die zu Beaufsichtigenden so lange überwacht, bis sie/er sich überzeugt hat, dass diese die übertragenen Tätigkeiten beherrschen, und anschließend stichprobenweise die richtige Durchführung der übertragenen Tätigkeit überprüft.
Der Antigen Selbsttest („Laientest“) kann von der betroffenen Person nach einer beiliegenden Anleitung als Selbsttest durchgeführt werden. Fachkundiges Personal ist dafür nicht vorgeschrieben. Für ein aussagekräftiges Testergebnis ist die Einhaltung der beiliegenden Anweisungen unbedingt erforderlich.
Corona-Schutzmaßnahmen auch nach Testung einhalten!
Die Durchführung von Schnelltests erlaubt deshalb auf keinen Fall die Schutzmaßnahmen des Hygienekonzeptes auszusetzen. Es muss innerbetrieblich gut darüber aufgeklärt werden, dass auch wiederholte Testungen mit negativem Ergebnis nicht zu einer Vernachlässigung der notwendigen Schutzmaßnahmen führen dürfen. Die Antigen-Schnelltests eignen sich nicht zur Anwendung bei Kontaktpersonen, um in eigener Verantwortung eine Quarantäne zu umgehen oder zu verkürzen.
Sofortige Quarantäne nach positivem Test
Bei einem positiven Testergebnis muss sich die betroffene Person sofort in Quarantäne begeben und einen professionellen PCR Test durch einen Arzt oder in einem Testzentrum durchführen lassen.