Sozialwahl bei der SVLFG
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Sie ist neben der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Es handelt sich um eine Listenwahl. Die nächste Sozialwahl findet 2023 statt.
Bei der SVLFG wählen die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Der ehrenamtliche Vorstand wird von jeder Gruppe der Vertreterversammlung gewählt.
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat den Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung und zu den Verwaltungsräten in der Krankenversicherung (Sozialwahlen 2023) veröffentlicht.
Wahlausschuss
Die vom Vorstand berufenen ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Wahlausschusses führen das Verfahren nach der Wahlordnung durch. Sie bereiten die Wahl vor, prüfen die Vorschlagslisten, entscheiden über deren Zulassung und stellen abschließend das Wahlergebnis fest.
Gruppe der versicherten Arbeitnehmer | Gruppe der Arbeitgeber | Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte | |
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Mitglied | Arnd Spahn | Heinrich-Wilhelm Tölle | Norbert Leben |
Stellvertretung | Volker Mayer | Dr. Volker Wolfram | Elisabeth Koch |
Mitglied | Maren Hilbert | Torsten Kasimir | Stefan Maier |
Stellvertretung | Joachim Schell | Björn Schöbel | Michael Trauth |
Kontakt
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- Wahlausschuss der SVLFG
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0561 785-219020