Sozialwahl bei der SVLFG
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Sie ist neben der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Es handelt sich um eine Listenwahl.
Bei der SVLFG wählen die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Der ehrenamtliche Vorstand wird von jeder Gruppe der Vertreterversammlung gewählt.
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat den Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung und zu den Verwaltungsräten in der Krankenversicherung (Sozialwahlen 2023) veröffentlicht.
Wahlausschuss
Die vom Vorstand berufenen ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Wahlausschusses führen das Verfahren nach der Wahlordnung durch. Sie bereiten die Wahl vor, prüfen die Vorschlagslisten, entscheiden über deren Zulassung und stellen abschließend das Wahlergebnis fest.
Gruppe der versicherten Arbeitnehmer | Gruppe der Arbeitgeber | Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte | |
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Mitglied | Arnd Spahn | Heinrich-Wilhelm Tölle | Norbert Leben |
Stellvertretung | Volker Mayer | Dr. Volker Wolfram | Elisabeth Koch |
Mitglied | Maren Hilbert | Torsten Kasimir | Stefan Maier |
Stellvertretung | Joachim Schell | Björn Schöbel | Michael Trauth |
BEKANNTMACHUNG SITZUNG DES WAHLAUSSCHUSSES DER SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU AM 23.09.2023
BEKANNTMACHUNG SITZUNG DES WAHLAUSSCHUSSES DER SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU AM 11.10.2023
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG GEMÄSS §§ 61 ABSATZ 1 UND 88 ABSATZ 1 SVWO IN VERBINDUNG MIT § 152 ABSATZ 1 DER SATZUNG DER SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU
BEHANDLUNG DER WAHLBRIEFE UND ERMITTLUNG DES ERGEBNISSES DER WAHL ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG DER SVLFG
BEHANDLUNG DER WAHLBRIEFE UND ERMITTLUNG DES ERGEBNISSES DER WAHL ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG DER SVLFG
BEKANNTMACHUNG GEMÄSS § 28 ABS. 2 I. V. M. § 61 ABS. 1 DER WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) VOM 10.02.2023
Wahlbekanntmachung gemäß § 31 Absatz 1 SVWO – Wahlen zur Vertreterversammlung bei der SVLFG in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte
Die eingereichten Vorschlagslisten mit den Namen und dem Geburtsjahr der Bewerberinnen und Bewerber einschließlich der Niederschriften über das Aufstellungsverfahren werden nachstehend in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlicht. Für die Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und für die Gruppe der Arbeitgeber liegen jeweils eine Liste vor. In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wurden neun Vorschlagslisten zu-gelassen. Nur in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte findet eine Wahlhandlung statt.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und auch in der Gruppe der Arbeitgeber sind nur so viele Bewerbungen vorhanden, wie Mitglieder der Vertreterversammlung zu wählen sind. Mit Ablauf des Wahltages am 31.05.2023 gelten die Vorgeschlagenen damit ohne Wahlhandlung als gewählt. Das Wahlergebnis ist in den Bekanntmachungen veröffentlicht.
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09.06.2023: SVLFG-Wahlausschuss gibt Ergebnisse der Sozialwahl bekannt
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17.05.2023: Sozialwahl bei der SVLFG 2023 - Wahlunterlagen wurden und werden per Post versandt
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28.04.2022: Wahlen zur Vertreterversammlung bei der SVLFG gestartet
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31.01.2023: Sozialwahl bei der SVLFG 2023: Wahlhandlung in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte
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03.03.2022: Wahlausschuss traf sich zur ersten Sitzung
Erklärfilm zur Sozialwahl 2023
Bei der Sozialwahl 2023 wird bei der SVLFG in der Gruppe "Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte" gewählt. In unserem Erklärfilm "Sozialwahl bei der SVLFG. So wähle ich richtig" zeigen wir Ihnen, wie die Wahlhandlung vonstatten geht.
Kontakt
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- Wahlausschuss der SVLFG
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0561 785-219020