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Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Wenn nahe Angehörige von Ihnen unerwartet zum Pflegefall werden oder wenn sich die Pflegesituation ändert, muss viel organisiert werden.

Die ganze Familie muss sich kurzfristig auf die neue Situation einstellen. Besonders wenn Sie berufstätig sind, ist es nicht leicht die Zeit dafür zu finden, denn neben dem Pflegebedürftigen will in der Regel auch noch der Rest der Familie versorgt werden.

Freistellung vom Beruf

Vergrößerung des Bildes für Senioren mit Enkelkind auf einer Bank.

Um Pflege, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, hat der Gesetzgeber flexible Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige Angehörige von Pflegebedürftigen geschaffen. Dadurch sollen pflegende Angehörige mehr Zeit für die Betreuung und Pflege des Familienmitglieds bekommen. Hierfür stehen Ihnen drei unterschiedliche Freistellungsarten zur Verfügung, die in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt sind, nämlich die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und die Pflegezeit im Pflegezeitgesetz sowie die Familienpflegezeit im Familienpflegezeitgesetz.

Kurzzeitige Arbeits­verhinderung

Wenn bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation auftritt, können Sie bis zu zehn Arbeitstage jährlich von der Arbeit fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren bzw. sicherzustellen.

Diese kurzzeitige Arbeitsbefreiung soll Ihnen helfen, sich über Pflegeleistungsangebote zu informieren und die anstehende Pflege zu organisieren. Beispielsweise können Sie bei einem Krankenhausaufenthalt Ihres Angehörigen die Arbeitsbefreiung nutzen, um sich die Anschlussversorgung zu kümmern oder die pflegerische Versorgung in der Zeit der Freistellung zunächst selbst zu übernehmen.

Pflegezeit

Wenn Sie Ihren nahen Angehörigen zuhause pflegen möchten, können Sie sich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von Ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen lassen.

Dieser Anspruch auf Freistellung besteht allerdings nur bei Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Bei kleineren Betrieben ist die Pflegezeit nur mit Zustimmung der Arbeitgeber möglich.

Familien­pflegezeit

Wenn Sie Ihre Arbeitszeit längerfristig reduzieren möchten, um die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen, können Sie sogenannte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Die Dauer der Familienzeit ist auf 24 Monate begrenzt.

Ein Anspruch auf Freistellung besteht allerdings nur bei Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Bei kleineren Betrieben ist die Familienpflegezeit nur mit Zustimmung der Arbeitgeber möglich.

KOMBINATION VON PFLEGE- UND FAMILIENPFLEGEZEIT

Sie können Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz auch kombinieren. Eine Gesamtdauer von maximal 24 Monaten ist möglich, wobei die verschiedenen Freistellungen unmittelbar aufeinander folgen müssen. 

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