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LSV kompakt Ausgabe 1/2023

In der Ausgabe lesen Sie über die Sozialwahl bei der SVLFG, unsere digitalen Angebote Versichertenportal und Web-App für Saisonarbeitskräfte, das neue Kompetenzzentrum alternative sicherheitstechnische Betreuung, Betriebs- und Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und vieles mehr.

Magazin für Sicherheit und Gesundheit

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie fragen sich sicherlich, warum an dieser Stelle nicht wie üblich einer unserer drei Vorstandsvorsitzenden die einleitenden Worte an Sie richtet. Es ist wieder Sozial­wahlzeit und ich darf Sie auf die zweite bundesweite Wahl bei der SVLFG einstimmen.

Nach der ersten bundesweiten Wahlhand­lung bei der SVLFG im Jahr 2017, der Konsti­tuierung von Vertreterversammlung und Vorstand sowie deren Aufnahme der Arbei­ten folgte in den Jahren 2018 bis 2022 die gerichtliche Klärung rechtlicher Fragen zur Wahl. Nach dem Gang durch alle Instanzen stellte das Bundessozialgericht im Herbst letzten Jahres fest, dass die Sozialwahl 2017 bei der SVLFG fehlerfrei durchgeführt wurde. Dieses Urteil, welches das Vorgehen der SVLFG bestätigte, bildet nun die gesicherte Grundlage für die Sozialwahl 2023.

Der Anfang 2022 vom Vorstand aufgestellte Wahlausschuss bereitet die diesjährige Wahl vor. Im November 2022 sind insgesamt elf Vorschlagslisten eingegangen. Da in den Grup­pen der versicherten Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils eine Liste eingereicht und zugelassen wurde, konnte der Wahlausschuss im Februar 2023 bekanntgeben, dass in diesen beiden Gruppen Wahlen ohne Wahlhandlungen, sogenannte Friedenswahlen, stattfinden.

Wie in 2017 wird auch in diesem Jahr wieder eine Wahl mit Wahlhandlung in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte durchgeführt. Neun Vorschlagslisten wurden eingereicht und zugelassen. Sie stellen sich in dieser Ausgabe vor.

Zur Vorbereitung der Wahlhandlung hat die SVLFG in den letzten Wochen allen rund 1,5 Millionen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmen einen Fragebogen mit Antrag auf einen Wahlausweis zugesandt. Nach Feststellung der Wahlberechtigung in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte und der Aufstellung des Wählerverzeichnisses werden von Mitte April bis Mitte Mai Wahlunter­ lagen versandt. Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag am 31. Mai 2023 bei der SVLFG eingegangen sein. Mitte Juni wird das Wahlergebnis voraussichtlich feststehen.

Da bei der Wahlhandlung in 2017 auffällig war, dass viele Wahlberechtigte mit den Formalien der Briefwahl Schwierigkeiten hatten, hat die SVLFG einen Erklärfilm zur Stimmabgabe erstellt. 

Ich hoffe, dass wir Ihr Interesse, an der Sozialwahl teilzunehmen – insbesondere bei den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte – stärken können. In den aktuellen Zeiten zeigt sich umso mehr, dass Demokratie ein hohes Gut ist, das geschützt und genutzt werden muss. Ihre Teilnahme und Ihre Stimme zählen.

Herzlich Ihre Nicole Sadtkowski-Männel
Vorsitzende des Wahlausschusses der SVLFG

In Kürze

Sozialwahl

Wahl der Selbstverwaltungsorgane

Das Wahlverfahren in der SVLFG dargestellt:

Prinzip der sozialen Selbstverwaltung

Durch die Sozialwahl 2023, konkreter die Sozialversicherungswahl, rückt die soziale Selbstverwaltung wieder stärker in den Fokus. Was bedeutet das?

Die Versicherten haben viele Fragen zum System, zum Verfahren und zum tatsächlichen Einfluss. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick und beantworten grundlegende Fragen.

Was versteht man unter Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das vor sozialen Notlagen schützt. Sie untergliedert sich in die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Träger der Sozialversicherung sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung. Die SVLFG als ein bundesweiter Sozialversicherungsträger bietet alle Versicherungszweige – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – unter einem Dach: landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung, landwirtschaftliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte.

Was bedeutet Selbstverwaltung bei der SVLFG?

Bei der SVLFG prägen die versicherten Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte die Ausrichtung und die Arbeit des Bundesträgers. Die Selbstverwaltungsorgane, die Vertreterversammlung und der Vorstand, sind durch ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter aus dem versicherten Berufsstand besetzt. Die Versicherten werden somit unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt. Sie sollen ihre berufsspezifischen Erfahrungen einbringen und somit eine enge Verbindung zu den Bedürfnissen der Versicherten und den Arbeiten in der Verwaltung herstellen. Ziel ist es, unter anderem passgenaue Angebote für die Versichertengemeinschaft zu entwickeln.

Wie sind die Selbstverwaltungsorgane der SVLFG aufgebaut?

Bei der SVLFG sind die Selbstverwaltungsorgane, Vertreterversammlung und Vorstand, drittelparitätisch aufgebaut. Dies bedeutet, dass sie in drei Gruppen untergliedert sind: die versicherten Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Diese drei Gruppen stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Was bedeutet Sozialwahl?

Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Alle sechs Jahre werden bundesweit die Vertreterversammlungen aller Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung) gewählt. Es handelt sich um eine Listenwahl, die als Briefwahl durchgeführt wird. Die jeweiligen Gruppen, versicherte Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte, wählen nach Gruppen getrennt die Vertreterinnen und Vertreter in die Vertreterversammlung.

Was bedeutet Friedenswahl?

Wenn aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen wird oder auf mehreren zugelassenen Listen nur so viele Bewerber benannt werden, wie Sitze zu vergeben sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Dies stellt eine Besonderheit bei der Sozialwahl im Vergleich zu anderen Wahlverfahren dar.

Welche Aufgaben hat der Wahlausschuss und wie wird er besetzt?

Der Wahlausschuss ist für den Wahlverlauf in technischer, zeitlicher und rechtlicher Hinsicht verantwortlich. Er wird vom Vorstand bestellt. Bei der SVLFG besteht der Wahlausschuss für die Sozialwahl 2023 aus zwei Beisitzenden aus jeder Gruppe sowie der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin. Jedes Mitglied ist zur unparteiischen Wahrnehmung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie ist die Vertreterversammlung besetzt und welche Aufgaben hat sie?

Die zu wählende Vertreterversammlung der SVLFG besteht aus 60 Mitgliedern, jeweils 20 ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter pro Gruppe. Die Vertreterversammlung ist unter anderem zuständig für die Wahl des ehrenamtlichen Vorstands, die Beschlussfassung der Satzung und die Feststellung des Haushaltsplans. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Vertreterversammlung Ausschüsse einrichten.

Wie setzt sich der Vorstand zusammen und welche Aufgaben erfüllt er?

Der ehrenamtliche Vorstand der SVLFG wird 15 Mitglieder umfassen, fünf Vertreterinnen und Vertreter je Gruppe. Er verwaltet die SVLFG und vertritt sie nach außen und innen. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, den Haushaltsplan aufzustellen, welcher von der Vertreterversammlung zu beschließen ist, und Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte zu erlassen. Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen kann der Vorstand Ausschüsse einrichten.

Was bedeutet Ehrenamt?

Die Selbstverwaltungsmitglieder der SVLFG werden unentgeltlich tätig. Sie handeln ehrenamtlich, stehen in keinem Dienstverhältnis und erhalten – im Gegensatz zu hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern der übrigen gesetzlichen Krankenkassen – kein Gehalt.

SVLFG ermittelt Wahlberechtigte in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte

In den letzten Wochen haben rund 1,5 Millionen versicherte Unternehmen Post vom Wahlausschuss der SVLFG erhalten.

Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Wahlen zur Vertre­terversammlung der SVLFG im Ver­sicherungszweig landwirtschaftliche Unfallversicherung statt. Der Wahl­ausschuss der SVLFG hat bekannt­ gegeben, dass es in der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und in der Gruppe der Arbeitgeber zu einer Wahl ohne Wahlhandlung, einer so­ genannten Friedenswahl, kommt. In diesen beiden Gruppen ist jeweils nur eine Liste zur Wahl eingereicht und zugelassen worden. Eine Wahl mit Wahlhandlung findet somit nur in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte statt.

Bin ich wahlberechtigt?

Allein anhand der Versicherungs­daten kann der Wahlausschuss nicht feststellen, ob die Unternehmerin oder der Unternehmer zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Ar­beitskräfte gehört. Diese Unterschei­dung ist nur für das Sozialwahlrecht von Bedeutung. Aus diesem Grund sind alle rund 1,5 Millionen versi­cherten Unternehmen aufgerufen, den übersandten Fragebogen/Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises auszufüllen und zurückzusenden. Nur wenn dieser Fragebogen/Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises zurückgesandt wird, können die Wahlberechtigung festgestellt und Wahlunterlagen versandt werden.

Wie kann ich wählen?

Nachdem die Wahlberechtigten er­mittelt sind, werden ihnen ihre Wahlunterlagen zugeschickt. Dies geschieht ab Mitte April 2023. Die Wahlberechtigten können dann für eine der neun in der Gruppe der Selb­ständigen ohne fremde Arbeitskräfte zugelassenen Listen ihre Stimme ab­ geben. Die Sozialwahl ist eine Lis­tenwahl. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie in der Vertreterversammlung der SVLFG mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten besetzen. 

Die Sozialwahl bei der SVLFG kurz erklärt:

Aufmachen. Ankreuzen. Abschicken.

So einfach geht es:

  • Der Fragebogen/ Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises wird an Sie verschickt.
  • Füllen Sie den Fragebogen aus. Anschließend einfach in den beiliegenden Freiumschlag stecken. 
  • Senden Sie Ihren Brief gleich wieder an den Wahlausschuss der SVLFG.
  • Nach Eingang des Fragebogens wird die Wahlberechtigung geprüft. Im Anschluss erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen
  • Die Wahlunterlagen werden Ihnen bis Anfang Mai 2023 übermittelt.
  • Trennen Sie den Stimmzettel vom Wahlausweis.
  • Machen Sie Ihr Kreuz unbeobachtet bei einer der Listen auf Ihrem Stimmzettel. Stecken Sie den Stimmzettel in den grünen Umschlag und verschließen Sie diesen!
  • Stecken Sie den grünen Umschlag und den Wahlausweis in den roten Wahlbriefumschlag
  • Ab die Post! Der Wahlbrief muss bis 31.05.2023 beim Wahlausschuss der SVLFG sein!

Darstellung der Listenträger zur Information der Wahlberechtigten

In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) findet eine Wahlhandlung statt. Neun Listen wurden zur Wahl zugelassen.

Die von den Listenträgern eingereichten Texte wurden redaktionell nicht verändert.

Liste 1 – Bayerischer Bauernverband

Verantwortung übernehmen – gemeinsam für Bayern!

Die Liste 1 „Bayerischer Bauernverband“ vertritt die Interessen der bäuerlichen Familienbetriebe im Voll-, Zu- und Nebenerwerb. Sie wird getragen vom Bayerischen Bauernverband (BBV) und angeführt von Landesbäuerin Christine Singer sowie Bezirkspräsident Stefan Köhler. Unterstützung erfährt sie dabei von einer starken Allianz berufsständischer Organisationen und Institutionen aus Bayern. Eine enge Kooperation besteht dabei mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband e. V. Aber auch Vertreter der alm- und alpwirtschaftlichen Vereine in Bayern, des Kuratoriums der Bayerischen Maschinen- und Betriebshilfsringe, Vertreter des vlf und des VLM, des Fränkischen Weinbauverbandes, der Landjugendarbeitsgemeinschaft sowie der Landfrauen bewerben sich auf der Liste 1 „Bayerischer Bauernverband“ um einen Sitz in der Vertreterversammlung. Führende Vertreter der Nebenerwerbslandwirte sowie erfahrene Altenteiler vervollständigen die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten aus Bayern.

Und dafür stehen wir:

  • Für eine starke Absicherung unserer Bauernfamilien
  • Für bezahlbare Beiträge und gerecht verteilte Lasten
  • Für Beitragsstabilisierung durch Bundeszuschüsse
  • Für den Ausbau von Präventionsprogrammen mit Regionalbezug
  • Für eine effiziente und leistungsstarke SVLFG-Organisationsstruktur
  • Für den Ausbau eines zukunftsfesten Solidarsystems
  • Für den Erhalt des wohnortnahen Beratungsangebots

Der Bayerische Bauernverband leistet nicht nur erfolgreiche Selbstverwaltungsarbeit in Vertreterversammlung und Vorstand der SVLFG; mit seinen Sozialexperten an allen Geschäftsstellen ist er auch der kompetente Ansprechpartner, wenn es um alle Fragen rund um die soziale Absicherung der Bauernfamilien in Bayern geht.

Verantwortung übernehmen! Dieses Motto gilt umso mehr in der Vertreterversammlung, dem Versichertenparlament der SVLFG. Wählen Sie uns, damit wir für Sie und alle bayerischen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer Verantwortung in der SVLFG übernehmen können. Wählen Sie am 31. Mai 2023 daher Liste 1 „Bayerischer Bauernverband“.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.sozialwahl-bayern.de

Liste 2 – Waldbesitzerverbände

Wählt Wald! Vorschlagsliste 2 „Waldbesitzerverbände“

Waldbesitzende und deren mitarbeitende Eheleute sind aufgerufen, die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ zu wählen. Die bundesweite Liste besteht aus fünf Kandidatinnen und dreizehn Kandidaten. Die Wahlvorbereitung und die Durchführung der Kampagne erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW).

In der SVLFG gibt es rund 400.000 Versicherte, die ausschließlich Forstflächen bewirtschaften, und nochmals 400.000 land-/forstwirtschaftlich gemischte Betriebe. Die AGDW setzt auf eine hohe Wahlbeteiligung, um mit einer starken Forstfraktion in der kommenden Wahlperiode eine Beitragsreform zugunsten der Waldbesitzenden durchsetzen zu können.

Die AGDW will mit einer neuen Beitragsgestaltung insbesondere eine Entlastung im Kleinprivatwald erreichen. Über 80 % der bei der SVLFG versicherten Waldbesitzenden nennen weniger als fünf Hektar ihr Eigen. Viele davon bewirtschaften ihren Wald nicht selbst, weil sie beispielsweise bei einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Mitglied sind. Dass in diesen Fällen sowohl der Waldbesitzende als auch die FBG Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen müssen, will die AGDW ändern. Kleinprivatwaldbesitzende zahlen nicht nur ein unverhältnismäßig hohen Grundbeitrag, sie kommen erst ab einer Flächengröße von neun Hektar in den Genuss des Bundeszuschusses. Das führt insgesamt zu viel zu hohen Lasten angesichts der zu erwartenden geringen Holzerlöse.

Für die Waldbesitzerverbände ist eine Beitragsumgestaltung ebenso denkbar wie ein komplett neuer Ansatz in der Beitragsgestaltung. Und auch in der Unfallverhütung will sich die AGDW stark machen. Um Waldarbeit noch sicherer zu machen, soll in Zukunft mehr Geld in die Prävention fließen.

Ein besonderes Problem haben die Waldbesitzenden, deren Waldbestände durch die klimakrisebedingten Kalamitäten der letzten Jahre oft komplett vernichtet wurden. Obwohl aus diesen Flächen in den kommenden Jahrzehnten keine Holzerlöse zu erwirtschaften sind, läuft der Berufsgenossenschaftsbeitrag in voller Höhe weiter und verschärft die Notlage der Betroffenen erheblich. Auch hierfür will die AGDW in der Selbstverwaltung Lösungen erarbeiten.

Liste 3 - Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg

Ihre Stimme zählt! Liste 3 – Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg

Bei der Wahl der Vertreterversammlung in der SVLFG entscheiden Sie als Wähler mit, wer einen Sitz im Parlament der Sozialversicherung erhält.

Wir, der Landesbauernverband (LBV) und der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) treten mit einer gemeinsamen Liste in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an, um den bäuerlichen Familien aus dem Südwesten eine Stimme zu geben. Unser Ziel ist eine weiterhin gute und bezahlbare Absicherung unserer Bauernfamilien in allen Lebenslagen und eine kompetente, wohnortnahe Beratung.

Unsere Kandidaten – kompetent und durchsetzungsfähig

So vielfältig wie die baden-württembergische Landwirtschaft sind auch unsere Kandidatinnen und Kandidaten. Es sind Tierhalter, Obst- und Gemüsebauern, Forstwirte, Ackerbauern, Energiewirte und Winzer darunter, Landfrauen und Vertreter der Land­jugend aus allen Regionen Baden-Württembergs.

An der Spitze unserer Liste stehen mit Landfrauenpräsidentin Juliane Vees und BLHV-Vorstandsmitglied Thomas Huschle erfahrene Mitglieder der bisherigen SVLFG-Selbstverwaltungsgremien. Sie und die weiteren 18 Kandidatinnen und Kandidaten sind ein Garant für eine starke, durchsetzungsfähige Selbstverwaltung.

Wofür stehen wir?

  • Für ein flächendeckendes, wohnortnahes Beratungsangebot
  • Für die Vertretung baden-württembergischer Interessen in Kassel
  • Für eine gute soziale Absicherung unserer Bauernfamilien
  • Für die Beibehaltung einer eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherung
  • Für bezahlbare Beiträge und gerechte Lastenverteilung
  • Wofür setzen wir uns noch ein?
  • Für die dauerhafte Gewährung von Bundesmitteln zur Unfallversicherung
  • Für die Anrechnung von LAK-Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Für die Möglichkeit der Nachzahlung von Beiträgen zur LAK zum Ausgleich von Versicherungslücken
  • Für passgenaue Gesundheitsprogramme für die ganze Familie
  • Für attraktive Präventionsangebote in allen Lebenssituationen

Wählen Sie Liste 3, und Baden-Württemberg ist dabei!

Kontakt:

Otmar König – otmar.koenig@blhv.de – www.blhv.de

Mirjam Schumacher – mirjam.schumacher@lbv-bw.de – www.lbv-bw.de

Liste 4 – Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023

... für eine sozial gerechte und transparente SVLFG

Die Lage auf vielen Höfen ist angespannt. Wir alle sollten die Agrarsozialwahlen am 31. Mai 2023 nutzen, damit sich unsere praktischen Alltagserfahrungen auf den Höfen in der bäuerlichen Selbstverwaltung widerspiegeln. Dafür werden sich unsere Kandidatinnen und Kandidaten in den SVLFG-Gremien einsetzen.

Wer sind wir?

Wir sind Bäuerinnen und Bauern sowie Imkerinnen und Imker und haben uns im „Aktionsbündnis Agrarsozialwahlen 2023“ zusammengeschlossen. Es besteht aus 10 Verbänden, die bundesweit tätig sind: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Biokreis, Bioland, Bündnis Junge Landwirtschaft, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Demeter, Land schafft Verbindung Deutschland, Naturland, Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund und dem Verband der Landwirte im Nebenberuf Bayern. Unterstützt wird das Bündnis durch den Arbeitskreis zur Abschaffung der Hofabgabeklausel sowie die junge AbL.

Wofür werden wir uns stark machen?

Die Beitragshöhen in der Unfall- und Krankenversicherung führen zu hohen Belastungen für viele Familien und Junglandwirt:innen. Kleinere und mittlere Betriebe sind benachteiligt. So ist der Beitrag für einen tierhaltenden Betrieb mit wenigen Tieren pro Tier höher als bei einem Betrieb mit vielen Tieren. Ein Hektar von einem kleineren Betrieb kostet wesentlich mehr Beitrag als von einem großen Betrieb. Dies widerspricht dem Solidaritätsprinzip, das geht sozial gerechter! Die Beschlüsse der SVLFG sind nicht transparent. Wir Bäuerinnen und Bauern bekommen die Beitragshöhen lediglich zum Schluss mitgeteilt. Wir fordern, dass Beschlussvorlagen und Alternativen vorab für alle zahlenden Mitglieder öffentlich gemacht werden. Wer das Rentenalter erreicht hat, braucht eine existenz­sichernde Rente, die mindestens dem Durchschnittsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen muss. Freiwillige Beiträge zur Erhöhung der Rente müssen möglich sein. Auch für eine deutliche Verbesserung bei der Bereitstellung von Betriebshilfen werden wir streiten. Die Einsatzkosten müssen auch für Verwandte und Verschwägerte in gleicher Höhe erstattet werden.

Bitte füllt den Fragebogen der SVLFG aus, damit Ihr die Wahlunterlagen bekommt.

www.agrarsozialwahl.de

Liste 5 - Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Unser Name ist Programm!

Hier wird das gesamte Spektrum der Land- und Forstwirtschaft, entsprechend der einmaligen Vielfalt in der Region Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, abgebildet. Von Viehhaltung über Ackerbau, Gemüse- und Obstbau bis hin zum Weinbau: alle Betriebsarten, Kulturen und Betriebsgrößen sind vertreten, dazu Waldbauern, Landfrauen und die Landjugend. Wir berücksichtigen und bündeln die unterschiedlichen Belange und kämpfen für ihre Umsetzung. Mit zwei Sitzen in der Vertreterversammlung und einem Sitz im Vorstand der SVLFG ist uns dies in der aktuellen Wahlperiode erfolgreich gelungen.

Liste 5 – Wir können Selbstverwaltung!
Wir wollen eine leistungsfähige Verwaltung. Deshalb möchten wir unsere betriebliche, fachliche und politische Erfahrung in die Vertreterversammlung der SVLFG einbringen. Die auf Bundesebene durchgeführte Wahl im Bereich der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) bietet Ihnen die Möglichkeit mit Ihrer Stimme sicherzustellen, dass eine eigenständige, speziell auf die Bedürfnisse unseres Berufsstandes ausgerichtete Sozialversicherung erhalten bleiben kann. Nutzen Sie diese Chance und wählen Sie die Liste 5. Dadurch werden die regionalen Interessen Ihres Berufsstandes auch weiterhin bei der SVLFG in Ihrem Sinne vertreten – effektiv und nachhaltig.

Liste 5 – Wir handeln in Ihrem Interesse!
Wir setzen uns ein für den Erhalt des eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems, mit gerechten Beiträgen und guten Leistungen in allen Zweigen. Wir wollen eine weitere Straffung der Verwaltungsabläufe – das spart Zeit und Kosten zu Ihren Gunsten. Am Fort­bestand der flächendeckenden Sozialberatung werden wir festhalten, denn die persönliche Betreuung vor Ort ist ein wichtiger Mehrwert für Ihren Betrieb und Sie ganz persönlich.

Die Liste 5 setzt sich zusammen aus Vertretern folgender Organisationen: Hessischer Bauernverband e.V., Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V., Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Bauernverband Saar e.V. sowie Landfrauenverbände und Landjugendverbände aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Beteiligen Sie sich an der Sozialwahl 2023! Nur wer wählt kann mitbestimmen.

Liste 6 - Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Klarer Kurs Nord: Jede Stimme zählt!

Bei der im Mai bundesweit stattfindenden Wahl zur Vertreterversammlung der SVLFG ist eine ausreichende Beteiligung der einzelnen Regionen und damit auch aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht automatisch gesichert. Es ist jedoch wichtig, dass der Norden in der Vertreterversammlung hinreichend repräsentiert ist. Die dortigen Bauernverbände haben deshalb für die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) eine gemeinsame Liste aufgestellt. Ihr Ziel ist es, die Landwirtsfamilien in ihren Einzugsgebieten unter dem Motto „Klarer Kurs Nord – Liste 6“ zu mobilisieren.

Das sind die Kandidaten
Die Liste wird angeführt von Britta Michel aus Rennau, die vom Landvolkverband Niedersachsen für den ersten Listenplatz nominiert wurde. Daneben stellen sich drei weitere Landfrauen bzw. Bäuerinnen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Wahl. Der Bauernverband Schleswig-Holstein schickt auf Listenplatz 2 den bisher im Vorstand der SVLFG tätigen Thomas Schröder aus Quickborn sowie den Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes Nordfriesland Thomas Hansen aus Viöl (Platz 4) ins Rennen. Auf der Liste platziert ist schließlich auch ein Vertreter der Landjugend.

Dafür stehen sie
„Klarer Kurs Nord“ bedeutet für die Kandidaten ein eindeutiges Bekenntnis zum Erhalt des eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungs­systems unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten der nördlichen Bundesländer. Damit einher geht die Forderung nach gerechten Beiträgen und Beitragsmaßstäben in allen Zweigen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Ziel ist es auch, die Verwaltungskosten so zu reduzieren, dass dennoch eine versichertenfreundliche und ortsnahe Betreuung durch die SVLFG gegeben ist. Soweit möglich und notwendig, sollen die Leistungen in allen Systemen zielgerichtet ausgebaut werden. Konkret soll die Betriebs- und Haushaltshilfe an die Anforderungen der modernen Landwirtschaft angepasst und die Präventionsangebote ausgebaut werden.

Um dies zu erreichen, brauchen Bäuerinnen und Bauern aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine starke Interessenvertretung in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung!

Kontakt: vonmaydell@bvsh.net

Liste 7 - Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)

sozial. kompetent. regional

Die Landwirtschaftsverbände in NRW machen sich seit über 75 Jahren für die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Belange ihrer Mitglieder stark. Die eigenständige Sozialversicherung ist die ideale soziale Absicherung für die land- und forstwirtschaftlichen Familien. Die Kandidatinnen und Kandidaten setzen sich ein für:

  • die dauerhafte Aufstockung der Bundesmittel in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Beitragsentlastung der Betriebe.
  • die Verwendung des größtmöglichen Anteils der Sozialbeiträge für die soziale Absicherung und damit zugunsten der Versicherten: Die Verwaltungskosten müssen gering bleiben.
  • die Verbesserung der Betriebshilfeleistungen: Sie müssen sich am betrieblichen Bedarf orientieren und als existenzsicherndes Instrument noch besser auf die heutigen Anforderungen angepasst werden.
  • die weitere Stärkung der Präventions- und Hilfsangebote: Viele landwirtschaftliche Familien und Betriebe benötigen in der aktuell schwierigen Lage Entlastung und Unterstützung.

Die Liste wird unterstützt und getragen von Vertretern vieler landwirtschaftlicher Organisationen in NRW, u.a. des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) und des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), der Landfrauenverbände, der Landjugendorganisationen, der Betriebshilfsdienste und Maschinenringe sowie des Biokreises Erzeugerring. Die Repräsentanz aller Ver­sicherten, von Unternehmern und Ehegatten, von Jung und Alt, Haupt- und Nebenerwerbern, übergreifend über alle Betriebsformen und Produktionsarten, steht für den Anspruch einer umfassenden sozialen Absicherung.

Kompetent und regional: Die Liste wird angeführt vom Land- und Forstwirt Henner Braach. Als Vorsitzender der aktuellen Vertreterversammlung der SVLFG und langjähriger Vorstand der ehemaligen LSV NRW bringt er die notwendige Kompetenz für eine nachhaltige Sozialpolitik in der SVLFG mit. Auch die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten engagieren sich seit vielen Jahren in der Sozialpolitik. Sie vertreten die besonderen Interessen unserer Landwirtschaft in NRW, die anders strukturiert ist als in vielen anderen Bundesländern. Liste 7: Die starke Stimme NRWs in der SVLFG!

www.wlv.de
www.rlv.de

Liste 8 - Land- und Forstwirte der neuen Bundeslander

Für den Osten stark gemacht – Wählen Sie Liste 8!

Ihre Stimme für den Osten!

Die Landesbauernverbände der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern treten wieder zur Sozialwahl in der SVLFG mit einer gemeinsamen Liste in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an.

Nur in der Gemeinschaft kann man Dinge bewegen!

Bei dieser Sozialwahl geht es um eine starke Interessenvertretung für die neuen Bundesländer in der SVLFG für die nächsten 6 Jahre. Stellen Sie mit Ihrer Stimme sicher, dass unsere Region gut aufgestellt ist!
Wir möchten alle Land- und Forstwirte im Osten vertreten!

Die ostdeutschen Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 8 „Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer“ sind Landwirtinnen und Landwirte im Haupt- und Nebenerwerb, Forstwirte und Waldbesitzer, Winzer und Gärtner, Imker und Fischer. Sie repräsentieren die Vielfalt und das gesamte Spektrum der Landwirtschaft im Osten – unabhängig von der Rechtsform und setzen sich ein, für eine starke Vertretung und die Anliegen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in den neuen Bundesländern in der SVLFG.

Wir treten für die Interessen des Agrarsektors im Osten ein!

Unsere Forderungen sind:

  • solidarische und gerechte Beiträge,
  • spürbare Erhöhung der Bundesmittel und deren gesetzliche Absicherung,
  • Senkung des Grundbeitrages Berufsgenossenschaft durch Reduzierung der Verwaltungskosten,
  • gegenseitige Anrechnung der Zeiten aus der Alterssicherung der Landwirte und der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Erhalt der eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherung,
  • zielgerichteter und am Versicherten orientierter Ausbau der Leistungen in allen Bereichen,
  • Sicherstellung und Verbesserung der Betriebs- und Haushaltshilfe,
  • eine flächendeckende und ortsnahe Sozialberatung im Sinne der Versicherten.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 8 werden mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung Ihre Interessen in der SVLFG vertreten, um unser Sozialversicherungssystem weiterzuentwickeln und zukunftsgerecht auszurichten.

Geben Sie uns dafür Ihre Stimme und wählen die Liste der Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer – Wählen Sie Liste 8!

Liste 9 - Jäger

Stärkere Vertretung von Jagd und Jägern in der SVLFG

Wir setzen uns für eine bessere Vertretung der Interessen der Jagdrevierinhaber in der SVLFG ein. Dabei haben wir auch ein offenes Ohr und Verständnis für die Interessen der Land- und Forstwirtschaft – schließlich sind viele Land- und Forstwirte selbst Jäger und umgekehrt. Für die Revierinhaber in Deutschland gibt es in der SVLFG viel zu verbessern. Dafür treten wir an. Das System der agrarsozialen Sicherung wollen wir stärken durch Konzentration auf die Bereiche, für die es gemacht ist.

Im Einzelnen fordern wir:

  • Einen gerechteren Grundbeitrag! Viele Versicherte – die eigentlich kein Unternehmen im klassischen Sinne betreiben – werden durch Grundbeiträge um 80 Euro unverhältnismäßig stark belastet. Nicht nur die meisten Revierinhaber, sondern auch Kleinwaldbesitzer, Besitzer von Obstgärten oder Hobbytierhalter könnten durch eine größere Spreizung zwischen Mindest- und Höchstbeitrag spürbar entlastet werden. Die Erhebung des Grundbeitrags muss künftig wieder personenbezogen, anstatt unternehmensbezogen erfolgen! D.h. nur ein Grundbeitrag pro Person.
  • Einen transparenten, objektiven und gerechten Beitragsmaßstab! Wir wollen die Härten die durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Beitragsmaßstabes entstanden sind, soweit wie möglich abmildern.
  • Transparenz! Sowohl bei der Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge, als auch hinsichtlich des Unfallgeschehens.
  • Auch Nachsuchenführer sollten versichert sein, soweit die Möglichkeiten der Satzungsgestaltung dies zulassen!
  • Präventionsleistungen speziell für Inhaber von Jagdrevieren!
  • Intensivere Zusammenarbeit mit den jagdlichen (und anderen) Verbänden!
  • Die Bundeszuschüsse zur Beitragsentlastung müssen alle Sparten erhalten!
  • Entlastung der Jagdpächter sowie der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – durch schlanke Strukturen und eine effiziente Verwaltung die Kosten für alle so niedrig wie möglich halten!
  • Beibehaltung des Ausschusses Forst und Jagd!

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste Jäger stehen für die Vielfalt des gesamten ländlichen Raums stehen und für mehr Vielfalt und eine konstruktive Mitarbeit in den Gremien der SVLFG.

Erklärfilm zur Sozialwahl 

Bei der Sozialwahl 2023 wird bei der SVLFG in der Gruppe "Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte" gewählt. In unserem Erklärfilm "Sozialwahl bei der SVLFG. So wähle ich richtig" zeigen wir Ihnen, wie die Wahlhandlung vonstatten geht.

SVLFG digital

Unsere Web-App für Saisonarbeitskräfte

Digital, einfach, kostenlos: Mit unserer Web­-Applikation bekommen ausländische Arbeitskräf­te dauerhaft einen unbegrenzten Zu­gang zu Informationen für mehr Si­cherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Unsere Web-­App für Saisonarbeits­kräfte in neun verschiedenen Spra­chen bietet leicht zu verstehende Infor­mationen zu arbeitsplatzbezogenen Sicherheits-­ und Gesundheitsinfor­mationen sowie zu Erste-­Hilfe-­Maß­nahmen. Sie informiert über Notfall­ nummern und über den Versiche­rungsschutz bei einem Arbeitsunfall.

Vergrößerung des Bildes für Rudolf Dworschak steht vor einem Plakat zur Web-App für Saisonarbeitskräfte.
Rudolf Dworschak beschäftigt Arbeitskräfte aus unterschiedlichen Nationen. Unsere Web-App spart ihm viel Zeit und macht die Unterweisung einfacher.

Die Web-App in der Praxis

Rudolf Dworschak beschäftigt in sei­nem Gemüsebauunternehmen je nach Saison zwischen 60 und 100 Arbeits­kräfte aus verschiedenen Ländern. „Ohne unsere Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland wären wir auf­geschmissen“, lobt er deren Einsatz. Trotzdem, so der Unternehmer, müs­sen die Führungskräfte ständig vo­raus denken und Präventionsmaß­nahmen immer wieder neu erklären. 

„Die Sprachbarriere und kulturelle Unterschiede machen es schwierig, Arbeitsschutz so zu erklären, dass er verstanden, erinnert und umgesetzt wird.“ Die Web-­App der SVLFG, so Dworschak, sei eine große Hilfe. „Sie ist auf die Bedürfnisse der Be­schäftigten zugeschnitten und holt sie dort ab, wo sie stehen. Das spart uns viel Zeit. Die Botschaften sind klar und einfach. Die Web­-App hilft uns damit, den Arbeitsschutz zu ver­bessern, ohne dass dadurch Kosten entstehen. Die Videos können so oft abgerufen werden, bis wirklich alles verstanden wurde“, zählt er einige wesentliche Vorteile auf. 

Die Infoplakate haben wir an verschiedenen Stellen im Betrieb aufgehängt. Bei Neueinstellungen machen wir gleich darauf aufmerksam. Die Beschäftigten sind interessiert und nutzen zum Beispiel die Pausen, um den QR-­Code auszuprobieren und sich die Videos anzusehen. Sie sind froh, Informationen in Landessprache zu bekommen. Im Umgang mit dem Smartphone sind alle fit, WLAN stellt der Betrieb zur Verfügung“, ergänzt die stellvertretende Betriebsleiterin Michaela Wachter.

Unternehmende, die Informationsplakate zum Aushang bestellen oder sich über die Web-App informieren möchten, erreichen unsere Präventionsfachleute hier:

Versichertenportal "Meine SVLFG"

Kennen Sie das?

Manchmal ist der „Papierkram“ einfach zu viel oder Unterlagen sind nicht griffbereit. Da hilft Ihr Versichertenportal „Meine SVLFG“. Das Versicherten- portal bietet Ihnen ein elektronisches Postfach, in dem der Schriftwechsel mit der SVLFG auf einen Klick verfügbar ist. Bei Fragen können Sie schnell und sicher Nachrichten an die SVLFG senden. Das schafft echte Vorteile für Sie. Sie werden überrascht sein, wie viele Services bereits digital zur Verfügung stehen – und es kommt laufend Neues dazu.

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Zugang zum Versichertenportal "Meine SVLFG" im PC-Modus

Aktuell

Neues Kompetenzzentrum alternative sicherheitstechnische Betreuung

Schnelle Antwort am Servicetelefon

Unser Kompetenzzentrum alternative Betreuung steht Unternehmen, die an unserem LUV-Modell (Unternehmermodell) teilnehmen, kostenlos zur Verfügung.

Im LUV­-Modell lernen die Teil­nehmenden unter anderem, wie sie eine betriebsspezifische Gefähr­dungsbeurteilung erstellen. Darü­ber hinaus ist das Erkennen eines Be­ratungsbedarfs zu sicherheitstechnischen beziehungsweise arbeits­medizinischen Fragen ein weiteres wesentliches Ziel.

Diesen Beratungsbedarf können Teil­nehmende unseres LUV-­Modells seit Januar über die kostenfreie Ser­vicenummer unseres neuen Kompe­tenzzentrums alternative sicherheitstechnische Betreuung decken.

Vergrößerung des Bildes für Ein freundlicher Mitarbeiter der SVLFG sitzt mit Headset am Schreibtisch vor seinem Bildschirm..

Kostenlose Beratung unter 0561 785-10900

Fachleute beantworten Ihre Fragen

Unter 0561 785-­10900 stehen Ihnen unsere Fachkräfte für sicherheits­ technische Beratung als Ansprech­personen zur Verfügung. Die Ser­ vicenummer ist Montag bis Donners­tag von 8 bis 16 Uhr und Freitag bis 14 Uhr besetzt. Bei arbeitsmedizi­nischen Fragen geben wir Ihnen die Kontaktdaten beratender Arbeits­medizinerinnen und Arbeitsmedizi­ner weiter. Darüber hinaus bieten wir über unsere digitale Info­ und Lern­welt Lerneinheiten zur Unterstüt­zung der Unternehmen in der sicher­heitstechnischen und arbeitsmedizi­nischen Betreuung an.

Hintergrundinformationen zum LUV-Modell

Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können für ihre sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung unser LUV-Modell wählen. Bei diesem alterna- tiven Betreuungsmodell übernimmt die Unternehmensleitung die sicherheits- technische Betreuung der Beschäftigten selbst. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Grundseminar, am Aufbauseminar und an regelmäßigen Fortbildungen. Je nach Zugangsvoraussetzung können Unternehmende unter drei Varianten der alternativen Betreuung wählen:

Sicherheit

Anwenderschutz im Pflanzenschutz - Umfrage zu Kabinenkategorien

Eine Umfrage liefert erstmals stichhaltige Informationen zur Verbreitung verschiedener Kabinenkategorien bei den für Pflanzenschutzmaßnahmen eingesetzten Fahrzeugen.

Die persönliche Schutzausrüs­tung (PSA) für die Anwendenden wird durch eine Risikobe­wertung für jedes einzelne Pflanzenschutzmittel festgelegt. Treten ge­ sundheitliche Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auf, muss PSA getragen werden. Die Anforde­rungen an die PSA werden mit der Zulassung festgelegt und in der Gebrauchsanleitung des Präparats beschrieben.

Risiken in Kabinen unklar

Die Anwendungsbestimmung SB199 definierte 2017 erstmals Ausnah­men beim Tragen von PSA, wenn Maschinen mit einer Kabine der Kategorie (Kat.) 3 oder 4 nach Norm EN 15695 ausgestattet sind. In der nachfolgenden Debatte wurde deut­lich, dass sich viele Anwendende der Risiken in geschlossenen Kabi­nen gar nicht bewusst waren.

Für einen Übergangszeitraum modifi­zierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Bestimmung dahin­ gehend, dass auch sogenannte Kat. 2* Kabinen gleichgestellt werden. Da­ runter sind dicht geschlossene Kabi­nen, die über eine Klimaanlage und einen Staubfilter verfügen, definiert.

Um die Schutzwirkung verschiedener Kabinenkategorien beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln unter Praxisbedingungen zu evaluieren, initiierten das BVL, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn ­Institut (JKI) und die SVLFG ein Forschungsprojekt. Schnell wurde klar, dass es gar keine Informationen über die Verbrei­tung verschiedener Kabinenkatego­rien in der deutschen Landwirtschaft gibt. Deshalb fand – unterstützt vom Außendienst der SVLFG – im Zeit­raum Juli 2020 bis Mai 2021 eine On­line Befragung statt.

Wie verbreitet sind welche Kabinen?

Mittels Fragebögen wurden im ersten Teil demografische Daten zur Person sowie Daten zur Struktur und Lage des Betriebs erfasst. Im zweiten Teil ging es um die technische Ausstat­tung und Nutzung der Fahrzeuge. Insgesamt konnten 4.199 Fragebögen ausgewertet werden. Die demogra­fischen Ergebnisse liegen nahe an den Daten des Statistischen Bundesamtes. Zwar waren größere Betriebe leicht überrepräsentiert, trotzdem lieferte die Umfrage profunde Informationen über die Verbreitung der Kabinenka­tegorien in der landwirtschaftlichen Praxis im Pflanzenschutz in Deutschland.

„Die Auswertung zeigt, dass Kabinen der Kat. 3 und 4 in den letz­ten zehn Jahren signifikant zugenom­men haben, mit einem etwas höheren Anteil bei den größeren Betrieben“, so Prof. Dr. Jens Karl Wegener, Direk­tor im JKI für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz. Der Anteil von Kat. 3 und 4 Kabinen sei insbeson­dere im Obstbau, in den Sonderkul­turen und bei den Lohnunternehmen höher.

Weitere Umfrageergebnisse

  • Das Wechselintervall bei den Zuluft-­Filtern ist in den meisten Fällen kleiner als zwei Jahre.
  • 40 Prozent der Befragten geben an, ihre Kabinen nach der Applikation von Pflanzenschutzmitteln zu reinigen.
  • Knapp 90 Prozent der Anwenden­ den fühlen sich in ihrer Kabine gut gegen Pflanzenschutzmittel ge­schützt.

Das BVL empfiehlt, beim Kauf neuer Technik in eine Kat. 3 oder 4 Kabi­ne zu investieren. Eine aktuelle Liste mit verfügbaren Maschinen finden Sie unter: www.bvl.bund.de/PSA Aus Sicht der SVLFG ist die Entwick­lung hin zur Pflanzenschutzkabine erfreulich. Dennoch ist gerade bei äl­teren Fahrzeugen noch ein beträcht­licher Anteil ohne ausreichenden Schutz vor Pflanzenschutzmitteln im Einsatz. Hier besteht weiterhin Beratungsbedarf durch unsere Präven­tionsexpertinnen und -experten im Außendienst. 

Vergrößerung des Bildes für Grafik zu Kabinenkategorien nach Alter des Fahrzeugs .
Kabinenkategorien nach Alter des Fahrzeugs. Copyright: Kathrin Ahrens

Feldgemüsebau: Gefahren erkennen und Belastungen verringern

Zum Saisonstart im Feldgemüsebau informieren wir kompakt über Unfallgefahren im Freilandgemüsebau und geben Tipps für rückengerechtes Arbeiten.

Das Netz gegen Vogelfraß sollte mit dem eigengebauten Folienbergegerät eingezogen werden. Die Fahrerin befestigte das Netz­ende an der hydraulisch angetrie­benen Wickelwelle und startete den Wickelvorgang vom Traktor aus. Ein anderer Mitarbeiter führte das Netz unter dem linken Arm über die Brei­te der Wickelwelle. Plötzlich geriet er mit dem Ellenbogen in ein Loch im Netz und der Arm wurde Richtung Wickelwelle gezogen. Ehe die Trak­torfahrerin den Wickelvorgang stop­pen konnte, zog sich der Kollege eine dreifache Armfraktur zu. Der Unfall hätte noch schlimmer ausgehen kön­nen.

Gefährlicher Eigenbau

Bei Freilandgemüse werden verschie­dene Abdeckmaterialen wie Folien, Netze oder Vliese genutzt. Ausge­legt und eingezogen werden sie mit sogenannten Folienlege-­ und Fo­lienbergegeräten. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Unfällen beim Aufwickeln des Abdeckmateri­als durch Eigenbaumaschinen. Beim Zuführen des Materials werden Men­schen erfasst und durch die drehende Wickelwelle eingezogen. Sie erleiden schwerste Verletzungen an Händen und Armen. Sicher betrieben werden können dagegen Folienlege-­ und Fo­lienbergegeräte, die nach den Anfor­derungen der europäischen Maschi­nenrichtlinie hergestellt sind. Sie ver­fügen über eine hydraulisch zu betä­tigende Zuführeinrichtung für den Ein ­Mann ­Betrieb und verkleidete Antriebselemente. Diese Technik gibt es bereits seit 20 Jahren.

Die LSV ­Information T07 gibt Tipps für Auswahl, Überwa­chung, Betrieb und Prüfung von Foli­enlege­- und Folienbergegeräten sowie Schlauchhaspeln. 


Vergrößerung des Bildes für Folienlegegerät mit hydraulisch zu betätigender Zuführeinrichtung und verkleideten Antriebselementen..
Kann sicher betrieben werden: Folienlegegerät mit hydraulisch zu betätigender Zuführeinrichtung für den Ein-Mann-Betrieb und verkleideten Antriebselementen.

Beim Kauf auf CE-Kennzeichnung achten

Beim Kauf jeder neuen Maschi­ne sollten Käuferinnen und Käu­fer auf die CE­Kennzeichnung achten. Der Herstellende dokumentiert mit dieser Kennzeichnung die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Noch besser für die Arbeitssicherheit: Wenn ein Prüfzeichen von einer unabhängigen Stelle aufgebracht ist. Dann hat eine neutrale Stelle die Maschine geprüft.

Wichtig: Eine Gefährdungsbeurteilung müssen Sie als Unternehmerin und Unternehmer trotz Kennzeichnung durchführen.

Messer gehören nicht in den Stiefel

Der Feldgemüsebau ist eine der arbeitsintensivsten Kulturarten und immer noch mit viel Handarbeit ver­bunden. In Deutschland wurde 2021 auf etwa 130.000 Hektar Gemüse im Freiland angebaut. Jährlich ereignen sich im Gemüsebau circa 660 Arbeits­unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Die meisten Unfälle ereignen sich bei der Ernte mit Messern. Egal welches Messer zum Einsatz kommt – kurze Salat­erntemesser und längere Messer für die Kohlernte – die Unfälle passie­ren beim Schneiden, beim Transport und beim Aufbewahren der Messer. Schnittfeste Handschuhe oder Un­terarmstulpen für die nichtmesser­führende Hand, zum Beispiel aus Kevlar­Material, können Schnittver­letzungen verhindern. Messer müs­sen mit Klingenschutz in sicheren Behältnissen transportiert und auf­ bewahrt werden. Lose aufbewahrt und transportiert ist das Unfallrisi­ko hoch. Teilweise werden längere Messer in Arbeitspausen leichtsin­nig sogar im Stiefelschaft aufbewahrt. Dieses Verhalten der Beschäftigten zu ändern, ist nicht einfach. Gera­de bei Saisonarbeitskräften bekla­gen Unternehmerinnen und Unternehmer: „Ich verteile Schutzhand­schuhe, aber diese werden spätestens nach der Pause nicht mehr getragen“, oder „Die Messer werden nur lose in Eimern mitgenommen.“ Hier emp­fiehlt es sich, das Fehlverhalten in den Unterweisungen anzusprechen. Bei Sprachbarrieren hilft es, Bilder oder Piktogramme zu nutzen.

Rückengerecht arbeiten

Bei der Ernte von Feldgemüse werden häufig den ganzen Tag die gleichen Bewegungen ausgeführt. Schnell kommt es durch Zwangshaltungen zu einseitiger Belastung. Bücken, Ho­cken und Knien führen zu Verspannungen und Schmerzen im Nacken, in den Schultern und im Rücken. Nicht alle Belastungen können vermieden werden. Doch der richtige Umgang damit lässt sich lernen. Was hilft: Arbeitsabläufe ergonomisch gestalten. Wechseln Sie häufig die Ar­beitshaltung.

Zum Anheben von Kisten tritt man möglichst nah an sie heran und geht etwas in die Hocke. Die Beine stehen dabei mindestens hüftbreit auseinander. Der Rücken bleibt beim Anheben gerade. So wird die Last aus den Beinen heraus gehoben. Das entlastet die Bandscheiben.

Betriebssicherheitsverordnung umsetzen

Die Betriebssicherheitsverordnung umfasst alle Arbeiten mit Werkzeu­gen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und Anlagen. Dazu zählen zum Beispiel der Umgang mit Messern oder Anbaugeräten sowie der Aufenthalt in Kühlräumen. Sie gilt für alle Unternehmen mit Arbeitskräften. Danach sind mittels Gefährdungs­beurteilung (GBU) alle Einflüsse zu beachten, die sich auf den sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel aus­ wirken, zum Beispiel das Arbeits­ mittel selbst, die Arbeitsumgebung, die Gestaltung, physische und psy­chische Belastungen oder vorher­sehbare Betriebsstörungen. In der GBU legen Sie außerdem Art, Um­fang und Fristen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sowie die Vorausset­zungen fest, welche die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müs­sen. Arbeitsmittel müssen dem ak­tuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen und während der ge­samten Verwendungsdauer sicher be­trieben werden können. Die Instand­haltung darf nur von fachkundigen, beauftragten und speziell unterwie­senen Beschäftigten durchgeführt werden. Wirken mehrere Arbeitgeber zusammen, ist ein Koordinator zu be­nennen, der die Schutzmaßnahmen abstimmt.

Für Betriebsstörungen oder Unfälle müssen Notfallpläne erarbeitet wer­den. 

Arbeitssicherheit - mach' ich!

„Hallo! Ich bin Rufus. Kennen wir uns? Ach ja, können wir eigentlich gar nicht, da ich bei VIVAWEST beschäftigt bin. Doch dazu gleich mehr.“

Vergrößerung des Bildes für Die Figur Rufus ist der virtuelle Kollege der VIVAWEST-Dienstleistungsunternehmen..
Rufus ist der virtuelle Kollege der VIVAWEST-Dienstleistungsunternehmen. Grafik: VIVAVEST

Die HVG Grünflächenmanage­ment GmbH (HVG) beschäf­tigt an fünf Standorten über 400 Mit­arbeitende. Auf dem Wege der kon­tinuierlichen Verbesserung des Ar­beitsschutzes hatte sich die HVG bereits 2013 dazu entschlossen, das Arbeitsschutzmanagementsystem der SVLFG (AMS) einzuführen.

Präventionskultur etabliert

Bei der Umsetzung der verschiedenen Themenbereiche innerhalb des AMS fokussierte das Unternehmen unter anderem auch die Handlungsfelder der Kampagne kommmitmensch – Führung, Kommunikation, Beteili­gung, Fehlerkultur, Betriebsklima, Sicherheit und Gesundheit –, um eine Präventionskultur zu etablie­ren. 

Die HVG gehört als Dienstleis­tungsunternehmen zum Wohnungs­unternehmen VIVAWEST, das in Nordrhein-­Westfalen knapp 120.000 Wohnungen an Rhein und Ruhr be­wirtschaftet. Insgesamt bietet das Unternehmen rund 2.400 Mitarbeitenden zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Die VIVAWEST ­Dienstleistungsunternehmen und damit auch die HVG können bereits ein sehr hohes Arbeitsschutz­-Level vorweisen. Den­ noch oder gerade deshalb wurden weitere Überlegungen angestellt, am kontinuierlichen Verbesserungspro­zess festzuhalten und mit einer über­ greifenden Kampagne den Arbeits­schutz im Fokus der Mitarbeitenden zu halten.

Übergreifende Kampagne gestartet

Diese Kampagne hat zur Aufgabe, eine sehr heterogene Zielgruppe mit unterschiedlichsten Arbeitsfeldern, Gefährdungslagen und sonstigen Risikoausprägungen mit einheitlichen Elementen anzusprechen. Trotzdem musste eine Differenzierung stattfin­den, um den unterschiedlichen Aus­gangssituationen und Zielgruppen gerecht zu werden. Das Ergebnis war ein Kampagnen-­Konzept, das fünf Kernthemen identifizierte:

  • informiert sein
  • hinsehen
  • kommunizieren
  • sich Zeit nehmen
  • aktiv werden

Dabei entstand die Idee, den Mitar­beitenden einen neuen „Kollegen“ zur Seite zu stellen, der sich auskennt, auf seine Kolleginnen und Kollegen ach­tet, Tipps gibt, auch mal einen Gang herunterschaltet und mit anpackt. Ein virtueller „Kollege“, der einen sympathischen Charakter hat und sich in jedes Arbeitsumfeld einfügt.

Virtueller Kollege Rufus

Die „Arbeitssicherheits­-Kampagne“ startete und setzte im wahrsten Sinne des Wortes ein Ausrufezeichen: VIVAWEST bekam einen neuen und zwar virtuellen Kollegen mit dem Namen „Rufus“. Durch die illustra­tive Umsetzung des Kampagnen-Maskottchens ist eine Kompatibilität mit allen Arbeitsumfeldern gegeben. Zudem ist Rufus in verschiedensten Formen einsatzfähig: online, auf Fly­ern, Plakaten und Werbemitteln, als Bewegtbild, Aufsteller und in weite­ren Formaten. Rufus hat die Aufgabe, auf Augenhöhe das Thema Arbeitssicherheit im Alltag zu stärken und auf sympathische Art und mit posi­tiver Kommunikation für Aufmerk­samkeit und Begeisterung zu sorgen.

Rufus in Aktion

Zum Kampagnenstart stellte sich Rufus den Mitarbeitenden der Dienstleistungsgesellschaften erst einmal vor: in einem Flyer, der Mit­arbeiterzeitschrift sowie im Intranet. Das tat er recht lässig, wie im Flyer zu sehen ist: 

Vergrößerung des Bildes für Ausrufezeichen als freundliche Comicfigur erklärt Arbeitsschutz im Alltag: Zupacken, Drüber sprechen, sich informieren, Gang rausnehmen, die Lage checken.
Copyright: VIVAWEST

Zitat von Wolfgang Epp, Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG

„Wir stellen im Artikel vor, wie intensiv die HVG ihre Präventionskultur lebt. Lassen Sie sich von diesem Best Practice Beispiel anregen, um auch in Ihrem Betrieb Veränderungen anzugehen.“

Aus dem Unfallgeschehen

Unfall im Stall mit der Futtermaschine 

Ein Unternehmer stellte fest, dass sich im Futtertrog kaum Futter befand. Er überprüfte die Fut­terkette und stellte fest, dass diese leergelaufen war. Als er die Futter­maschine inspizierte, lief die Futter­kette zeitgesteuert an. Der Landwirt verfing sich mit dem Ärmel in dem ungeschützten Antriebsrad der Kette und wurde eingezogen. Die Kleidung wickelte sich auf und schnürte sei­nen Arm bis zum Hals ein. Durch die Hilfeschreie wurde der Sohn auf­merksam, eilte herbei und betätigte den Notausschalter der Anlage. Ret­tungskräfte befreiten den Landwirt. Er zog sich bei dem Unfall schwere Quetschungen zu.

Unfallursache: Unfallursächlich war, dass der Schutz des Kettenrades vermutlich bei In­standhaltungsarbeiten entfernt und danach vergessen wurde, ihn wieder zu montieren. Zudem hätte der Landwirt die gesamte Anlage vor der Störungssuche abschalten müssen. So hätte er das Anlaufen verhindert.

Unfall mit dem Traktor beim Dungstreuen

Ein Altenteiler brachte Stall­dung auf einer leicht abschüssigen Wiese aus. Dabei hielt er auf der Wiese an und stieg ab. Fußgänger beobachteten, wie sich Traktor und Stalldungstreuer in Bewegung setzten. Der 76­-Jährige wollte auf den wegrollenden Schlepper springen. Dabei kam er unter das Hinterrad und wurde erst vom Schlepper und dann vom Stalldungstreuer überrollt. Obwohl die Zeugen sofort einen Not­ruf absetzten und Erste Hilfe leis­teten, verstarb der Mann noch am Unfallort.

Unfallursache: Wie die Untersuchung ergab, war die mechanische Handbremse des Trak­tors nicht ausreichend angezogen. So konnte sich das Gespann im abschüs­sigen Gelände in Bewegung setzen. Der Altenteiler hätte den Sachscha­den hinnehmen und nicht versuchen sollen aufzuspringen.

Unfall bei Fällarbeiten im Wald

Bei Fällarbeiten im eigenen Wald brachte ein Landwirt eine circa 30 Meter hohe angeschobene Fichte zu Fall. Vor der Fällung kontrollierte er die Umgebung und setzte einen Warnruf ab. Etwa 25 Meter von der Fichte entfernt hielt sich un­bemerkt ein Mitarbeiter auf. Dieser wurde von der Krone des gefällten Baums erfasst. Trotz sofort einge­leiteter Erster Hilfe und Alarmie­rung der Rettungskräfte verstarb der Mann vor Ort.

Unfallursache: Der Gefahrenbereich umfasst die doppelte Baumlänge. Während einer Fällung darf sich hier keine wei­tere Person aufhalten. Mittels regel­mäßiger Unterweisung stellen Führungskräfte sicher, dass die Beschäf­ tigten die Risiken kennen. Warum sich das Unfallopfer im Gefahren­bereich befand, konnte nicht geklärt werden. Es handelte sich um einen erfahrenen Waldarbeiter.

Unfall beim Loslassen auf der Pferdekoppel

Die Tochter eines Unterneh­mers brachte ein Zuchtpferd am Führstrick auf die Koppel. Dazu ging sie rechts neben dem Tier. An der Koppel drehte sie nicht wie üb­lich das Pferd, sondern ließ es los. Das Pferd stürmte auf die Weide und schlug übermütig aus, wobei es die junge Frau am Kopf und an der Brust traf. Sie erlitt eine Schädelfrak­tur und schwere Prellungen im Tho­raxbereich.

Unfallursache: Wohl aus Eile, da die Unternehmer­tochter zu einem wichtigen Termin wollte, ließ sie das Pferd direkt los. Dadurch hatte sie nicht mehr die Möglichkeit, sich aus dem Gefahren­bereich zu bringen. Hätte sie sich die Zeit genommen, das Tier umzu­drehen und in sicheren Abstand zu gehen, hätte der Unfall verhindert werden können. 

Gesundheit

Saisonarbeit: Wer ist verantwortlich für UV- und Hitzeschutz?

Arbeitgebende müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für UV- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz sorgen. Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG).

Matthias Stenglein aus Fran­ken baut Spargel an. In der Saison beschäftigt er 22 Saisonar­beitskräfte. Viele kommen seit über zehn Jahren auf den Spargelhof. „Wir möchten, dass unsere Beschäftigten gesund und sicher arbeiten. Wenn je­mand wegen eines Unfalls oder einer Krankheit ausfällt, ist das für beide Seiten ein Problem“, sagt der Unter­nehmer. Hitze­ und UV-­Schutz ge­hören für Matthias Stenglein ganz selbstverständlich zur Prävention, denn Spargelstechende arbeiten auf freiem Feld und sind der UV­-Belas­tung stark ausgesetzt. Zu viel Sonne erhöht das Hautkrebsrisiko, zu viel Hitze kann zur tödlichen Gefahr am Arbeitsplatz werden. Stenglein sorgt vor und schützt seine Beschäftigten.

UV-Belastung gering halten 

Grundsätzlich sollte die UV­-Strah­lung am Arbeitsplatz so gering wie möglich sein. Aufgrund seiner Ge­fährdungsbeurteilung hat der fränkische Spargelbauer Maßnahmen er­ griffen, um die Mitarbeitenden zu schützen. Technische Lösungen, wie zum Beispiel Wetterschutzzelte, Sonnensegel oder Sonnenschirme, helfen dabei. Darüber hinaus passt Steng­lein die Arbeitszeit an das Wetter an.

„Wenn die Sonne scheint, beginnen wir schon sehr früh morgens mit dem Spargelstechen. Von 12 bis 16 Uhr verrichten die Beschäftigten Arbeiten im Innenbereich, wie zum Beispiel Spargel waschen, sortieren und ein­ lagern. Erst am frühen Abend setzen wir die Arbeiten auf dem Feld fort“, betont er.


Vergrößerung des Bildes für Von links: Matthias, Hans und Sandra Stenglein.
Familie Stenglein achtet auf den Gesundheitsschutz der Erntehelferinnen und -helfer. Von links: Matthias, Hans und Sandra Stenglein Copyright: rothwinder-spargel.de

Unterweisung durchführen

In der Unterweisung erklären Matthias und Sandra Stenglein ihren Beschäftigten, wie sie sich vor Sonnenbrand schützen können, und statten sie mit Kopfbedeckungen und Sonnencreme aus. Die durchgeführte Unterweisung lässt sich der Unternehmer von den Beschäftigten schriftlich bestätigen. „Wenn wir Ar­beitskräfte sehen, die mit nacktem Oberkörper Spargel stechen, for­dern wir sie auf, sich etwas überzuziehen“, sagt der Unternehmer. Sinn­ voll sind leichte, lange Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz oder mit einer breiten Krempe. Selbstverständlich stellt Matthias Stenglein durchgehend, nicht nur bei sehr hohen Außentemperaturen, aus­ reichend Getränke am Arbeitsplatz zur Verfügung. „Wir achten darauf, dass die Beschäftigten nicht nur Energydrinks oder Cola trinken. Damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht. Alkohol ist während der Arbeit verboten.“

Pack's leichter an!

Mit ergonomischen Arbeitsmitteln leichter, sicherer und gesundheits- schonend arbeiten. Im ersten Teil unserer neuen Serie stellen wir die Vorteile von Radwechselwagen und Akku-Schlagschraubern vor.

Vergrößerung des Bildes für Eine junge Frau arbeitet mit dem Akku-Schlagschrauber an einem Reifen..
"Akku-Schlagschrauber machen die Arbeit viel leichter.  Damit kann ich den Radwechsel ausführen, ohne mich körperlich zu überlasten“, sagt Carolin Lorenzer, Mitarbeiterin bei der SVLFG.

Akku-Schlagschrauber: starke Hilfe ohne Druckluft

Schlagschrauber mit hohem Drehmo­ment helfen sehr effektiv beim Lösen oder Anziehen von Schrauben. Zu­ meist arbeiten Schlagschrauber mit Druckluft, die jedoch oft nicht vor­handen ist. Eine sehr gute Alternati­ve sind Akku­-Geräte, die in verschie­denen Leistungsklassen erhältlich sind. Die handlichen Schlagbohrma­schinen sind vielseitig und erleich­tern Montagearbeiten auf dem Feld oder der Baustelle. Profigeräte haben eine
¾ Zoll­-Vierkant-­Aufnahme und rund 1.000 Newtonmeter Drehmo­ment. Carolin Lorenzer aus Bayern schätzt die kompakten Kraftpakete sehr. „Ich helfe gerne in unserem Fa­milienbetrieb aus. Mit herkömm­lichen Schlagschraubern arbeite ich ungern. Sie sind laut, unhandlich und schwer. Akku­-Schlagschrauber ma­chen die Arbeit viel leichter. Damit kann ich den Radwechsel ausführen, ohne mich körperlich zu überlasten“, sagt sie. Probleme beim Lösen von Radbolzen mit einem Akku­-Schlag­schrauber können sich ergeben, wenn eine Verlängerung für die Stecknuss verwendet wird. Dadurch geht Kraft verloren. Sollte die Radmutter ohne Verlängerung unerreichbar sein, weil beispielsweise der Radendantrieb dies verhindert, schaffen Langnüs­se Abhilfe. 

Wichtig: Achten Sie beim Kauf von akkubetriebenen Geräten auf Sicherheitseinrichtungen und er­gonomische Handhabung.

Vergrößerung des Bildes für Eine junge Frau arbeitet mit dem Radwechselwagen am Reifen eines Schleppers..
SVLFG-Mitarbeiterin Carolin Lorenzer arbeitet mit dem Radwechselwegen

Radwechselwagen: schwere Räder bewegen

Landwirt Franz­ Xaver Loibl aus Ba­yern ist für die Montage der Räder an seinem Traktor zuständig, den er für Pflegearbeiten nutzt. „Im Frühjahr schraube ich die Standardräder ab und ersetze sie durch schmale Pflege­räder, im Sommer ziehe ich wieder die Standardräder auf“, erklärt er. Um si­cherer und rückenschonender zu ar­beiten, hat er sich einen Radwechsel­ wagen gekauft, mit dem er sehr zu­ frieden ist. „Das Gerät ist leicht zu bedienen. Ich schiebe es unter das zu wechselnde Rad. Wenn die Mut­tern gelöst sind, steht es sicher auf dem Wagen und ich kann es einfach wegfahren. Zum Montieren schiebe ich das Rad mit dem Wagen wieder an die Schlepperachse und drehe es auf dem Wagen solange, bis es in der richtigen Position zum Befestigen der Radmuttern steht“, so Loibl. Diese In­vestition in Arbeitssicherheit und in den Gesundheitsschutz sei ihr Geld allemal wert, so sein Resümee.

Einsamkeitsfalle häusliche Pflege

Pflegende Angehörige übernehmen nicht nur Pflegeaufgaben. Oft ersetzen sie die schwierig gewordenen Sozialkontakte für den pflegebedürftigen Menschen. Aber wie geht es den Pflegenden selbst dabei?

Ihren zu pflegenden Angehörigen geben Pflegende meist viel Zuwen­dung. Sie leisten ihnen Gesellschaft und ersetzen alte Kontakte. Wie kann man es schaffen, dabei nicht selbst zu vereinsamen, wenn so kaum noch Zeit für eigene Kontakte bleibt?

Da in der Grünen Branche außergewöhnlich viel häuslich gepflegt wird, haben wir unterschiedliche Angebote, die pflegende Angehörige kör­perlich wie auch psychisch unterstüt­zen sollen. Die Idee, einen Digitalen Pflegestammtisch anzubieten, kam während der Beschränkungen durch die Corona­-Pandemie auf, als keine Trainings­ und Erholungswochen für pflegende Angehörige vor Ort ange­boten werden konnten.

Vergrößerung des Bildes für Statistik über die Teilnahme am Online-Pflegestammtisch.
Die Statistik spiegelt die Eindrücke der Personen wider, sie zum ersten Mal an einem Online-Pflegestammtisch teilgenommen haben. Copyright: iqpr

Der digitale Pflegestammtisch – ein Erfolgsmodell von Anfang an

Die etwa dreistündigen Nachmittags­veranstaltungen moderiert ein erfahrener Pflegeberater der SVLFG. Sie werden alle zwei Monate angeboten. Nach der Begrüßung sorgt eine klei­ne Bewegungseinheit vor dem Bild­ schirm für die nötige Auflockerung. Fachvorträge greifen Themen auf, wie zum Beispiel Selbstpflege und Selbst­fürsorge, Stressmanagement, Gedächtnistraining, mögliche Hilfsan­gebote und Rechtliches sowie viele weitere Themen rund um die Pflege vermitteln Wissen und geben Denk­anstöße. Die Pflegenden können Fra­gen stellen und, ganz wichtig, sie kön­nen sich untereinander austauschen.

Der digitale Pflegestammtisch geht weiter

Einsamkeit ist ein Gefühl, das entsteht, wenn man sich ungewünscht alleine fühlt. In einer Pflegesituati­on ist es meist ein schleichender Prozess. Die Pflegenden überfordern sich zeitlich und oft auch körperlich. Es fällt ihnen immer schwerer, Termine außer Haus einzuhalten. Einsamkeit wirkt negativ auf die Psyche und die körperliche Gesundheit.

Hier wollen wir pflegende Angehöri­ge unterstützen. Wie hoch die Zufrie­denheit der Teilnehmenden des ersten Stammtisches war, wurde durch unseren wissenschaftlichen Part­ner Dr. Christian Hetzel vom Insti­tut für Qualitätssicherung in Prä­vention und Rehabilitation (iqpr) ermittelt. Die Evaluation wird ge­fördert vom Bayerischen Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege. Das Ergebnis: Der digitale Pflege­stammtisch kann die Pflegenden tat­ sächlich gesundheitlich unterstützen. Wir bieten diese Plattform zum regel­mäßigen Austausch weiterhin an.

Die nächsten Termine des digitalen Pflegestammtisches finden Sie hier, ebenso die Termine des mehrtägigen Online­ Seminars für Pflegende – ein weiteres unserer Online ­Angebote für pflegende Angehörige.

STIMMEN VOM PFLEGESTAMMTISCH

„Vielen Dank für die unermüdlichen Versuche, uns, die Pflegenden, nicht alleine zu lassen. Es ist schön, immer wieder Angebote zu erhalten, um nicht ganz verloren zu gehen. Vielen, vielen Dank dafür.“

„Ich bin auf den nächsten Stammtisch gespannt!“

„Danke für die emotionale Unterstützung durch den Pflegestammtisch.“

„Mein Enkel hat mir bei der Technik geholfen. Es war leichter als gedacht …“

„Prima – die Möglichkeit, von zuhause aus teilzunehmen.“

Im Fokus

BHH im Mutterschutz - Wir lassen Sie nicht im Stich

Bei gesundheitlichen Problemen und Beeinträchtigungen helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten – versprochen!

Anspruchsberechtigt sind Landwirtinnen, mitarbeitende Ehefrauen und eingetragene Lebenspartnerinnen von landwirt­schaftlichen Unternehmern bezie­hungsweise Unternehmerinnen, die bei der Landwirtschaftlichen Kran­kenkasse versichert sind. Wird die Landwirtschaft im Nebenerwerbbe­trieben, ist eine Versicherung in der Landwirtschaftlichen Alterskasse er­forderlich.

Welche Voraussetzungen bestehen während der Schwangerschaft?

Durch die Schwangerschaft müssen gesundheitliche Beschwerden auftreten, die dazu führen, dass aus medizi­nischer Sicht die Arbeit im Unternehmen nicht fortgeführt werden kann oder präventiv nicht mehr fortge­führt werden sollte. Die Schwangere fällt deshalb als Arbeitskraft aus. Wir benötigen in diesem Fall eine ärzt­liche Bescheinigung oder eine Ar­beitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Anspruch besteht während der ge­samten Schwangerschaft.

Bitte beachten Sie

Aufgabe der Betriebs- und Haushaltshilfe ist es, Betrieb und Haus- halt in Notsituationen aufrechtzuerhalten. Ersatzkräfte kommen deshalb nur für unaufschiebbare Tätigkeiten zum Einsatz, die von der Betroffenen auch vor ihrer Schwangerschaft regelmäßig ausgeführt wurden und die keine andere Person sonst übernehmen kann. Damit wir die Kosten für den Einsatz vom ersten Tag an übernehmen können, brauchen wir rechtzeitig – das heißt, noch vor dem Einsatz einer Ersatzkraft und möglichst schon, wenn sich der Bedarf ankündigt – den schriftlichen Antrag.

Bei akut eintretendem Bedarf genügt es auch, uns zunächst telefonisch oder über unser Kontaktformular zu informieren und den schriftlichen Antrag dann umgehend nachzureichen. Damit wir schnell und unbürokratisch helfen können, benötigen wir genaue Angaben zum jeweiligen Bedarf: Um welche Arbeiten handelt es sich? Wieviel Zeit muss dafür eingeplant werden?

Was gilt in den Wochenfristen des Mutterschutzes?

Für den Anspruch auf eine Ersatz­kraft innerhalb der Wochenfristen im Mutterschutz genügt es, uns eine Bescheinigung über den voraussicht­lichen Geburtstermin oder den tat­ sächlichen Entbindungstag vorzule­gen. Die Bescheinigung kann auch von Hebammen und Entbindungs­pflegern ausgestellt werden. Eine Be­triebshilfe können wir bis zu acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh­ oder Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen danach genehmigen. Soll eine Haushaltshilfe länger als 14 Tage nach der Entbindung bleiben, benötigen wir eine ärztliche Beschei­nigung über weiterhin bestehende gesundheitliche Beschwerden infolge der Geburt. 

Online-Vorträge für Personalverantwortliche

Arbeitnehmerinnen genießen während Schwangerschaft und Mutterschutz weitreichenden Schutz vor Belastungen. Wir informieren online über das Mutterschutzgesetz sowie über unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen. Die Teilnehmenden können Fragen stellen und erhalten Arbeitshilfen, wie zum Beispiel Materialien für die Gefährdungsbeurteilung und Tipps zur Kommunikation mit Krankenkassen und Arbeitsschutzbehörden. 

"Betriebshilfe war für mich eine große Unterstützung"

Schwangerschaft und Entbindung können sehr anstrengend sein. Kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzu, geht es schnell an die Substanz.

Vergrößerung des Bildes für Eine Frau steht mit einem kleinen Kind im Rinderstall und hält einen Eimer in der Hand..
Hanna Schoel war dankbar für die gute Zusammenarbeit mit dem Betriebshelfer.

Hanna Schoel aus Tensfeld in Schleswig-­Holstein managt eine Herde von 70 Milchkühen plus Nachzucht. Ihr Tag ist ausgefüllt mit Arbeiten im Büro, im Stall, im Haus­halt und mit der Erziehung ihrer Kin­der. Das klappt nur mit einer guten Organisation und vorausschauender Planung. So war es für sie auch nor­mal, bereits zu einem frühen Zeit­punkt ihrer Schwangerschaft zu klä­ren, welche Leistungen ihr als LKK­ versicherte Unternehmerin zustehen.

Kompetente Beratung

Ein Blick auf unsere Homepage brachte die gewünschten Informa­tionen. „Ich habe gesehen, dass die LKK die Hebamme bezahlt. Außer­ dem bin ich darauf aufmerksam ge­worden, dass ich eine Betriebs­ und Haushaltshilfe beantragen kann, falls ich das brauche“, sagt Schoel. Dieses Angebot war für sie eine große Er­leichterung. „Ich habe bei der LKK angerufen. Die Sachbearbeiterinnen haben mich sehr kompetent beraten. Ich habe mich dann für einen Betriebshelfer entschieden“, erzählt die junge Mut­ter. „Hochschwanger die Wäsche fal­ten, das konnte ich mir vorstellen. Aber zwischen den Tieren zu arbei­ten, das war mir zu gefährlich.“

Aus gesundheitlichen Gründen keine schweren Arbeiten

Im Stall fallen außerdem schwere körperliche Arbeiten an, die sie aus gesundheitlichen Gründen in der Schwangerschaft nicht ausführen durfte. „Am Melkroboter müs­sen regelmäßig die Kanister mit dem Reiniger getauscht werden, beim Ab­kalben hätte ich die Kälber in die Käl­berboxen bringen müssen“, gibt sie Beispiele. Der Arzt bestätigte ihr die Notwendigkeit einer Ersatzkraft.

Gute Zusammenarbeit

Hanna Schoel meldete ihren Bedarf frühzeitig an. So konnten wir ihr einen unserer SVLFG-­Betriebshel­fer zuweisen. „Er war sehr routiniert. Die Einarbeitung ging zügig. Den Melkroboter kannte er noch nicht, aber er hat sich schnell am Compu­ter zurechtgefunden. Beim Früh­stück haben wir die anfallenden Ar­beiten besprochen und er hat sie ei­genständig und sehr gewissenhaft erledigt. Auch die Zusammenarbeit mit meinem Ehemann funktionierte prima. Ich hatte immer ein gutes Gefühl“, so Schoel rückblickend. Weil die junge Mutter nach der Schutzfrist noch nicht wieder arbeitsfähig war, wurde der Einsatz um einige Wochen verlängert.

Wichtig: frühzeitige Beratung

Die guten Erfahrungen aus der ersten Schwangerschaft bestärkten Hanna Schoel auch bei ihrer zwei­ten Schwangerschaft darin, wieder die Hilfe der SVLFG in Anspruch zu nehmen. „Das war dann noch einfacher, weil ich schon wusste, was zu tun war.“ Hanna Schoel rät schwangeren Berufskolleginnen unbedingt, sich frühzeitig bei der SVLFG beraten zu lassen, damit alles geregelt ist, falls Komplikationen auftreten bezie­hungsweise, wenn der Mutterschutz beginnt. „Für mich war der Betriebshelfer eine große Entlastung, ich konnte meine Gesundheit schonen und mich auf meine Kinder konzentrieren.“ 

ZITAT CLAUDIA JÜRGENSEN, STV. MITGLIED DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER SVLFG

Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist eine spezielle SVLFG-Leistung, die auch schwangeren Landwirtinnen zu Gute kommt.“