Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Elektronisches Rezept

Seit 2022 gibt es das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, in Deutschland.
Die Idee dahinter: Sie bekommen das Rezept künftig ganz einfach direkt auf Ihr Smartphone oder auf Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). 

Seit 01.01.2024 werden in ganz Deutschland Rezepte elektronisch ausgestellt. Natürlich ist aller Anfang schwer und es klappt noch nicht alles und sofort, aber mit dem E-Rezept sind wir gemeinsam auf dem Weg in eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung.


Das neue E-Rezept: Einfach und Digital

Vergrößerung des Bildes für Ausdruck eines E-rezepts mit Erläuterungen.
Foto: gematik GmbH

Seit 01.01.2024 werden Medikamente nicht mehr auf dem „rosa Rezept“ verordnet.

Seit 01.01.2024 kann die Verordnung, die Sie erhalten, schwarz-weiß sein und trägt dann einen oder mehrere QR-Codes. Diese Umstellung erfolgte mit der Einführung des E-Rezeptes in ganz Deutschland.

Sie haben die Wahl!

Sie können entscheiden, ob Sie ihr Rezept weiterhin in Papierform oder „papierfrei“ auf Ihre E-Rezept-App oder über Ihre eGK erhalten wollen.

Schnell und einfach ohne Aufwand

Das E-Rezept über Ihre eGK

Sie möchten das E-Rezept über Ihre SVLFG-Gesundheitskarte (eGK) nutzen? Kein Problem: Ihre Apotheke kann schon „E-Rezept“! Ihre Arztpraxis stellt Ihnen ein Rezept über Ihre elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung. Wie das funktioniert? Ganz einfach!

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein E-Rezept und speichert es sicher im E-Rezept-Fachdienst Telematikinfrastruktur (TI). In der Apotheke stecken Sie Ihre Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenterminal. Die Apothekerin oder der Apotheker ruft alle Ihre offenen E-Rezepte vom Fachdienst ab und händigt Ihnen Ihre Medikamente aus. Fertig!

DIE E-REZEPTE SIND SICHER

Von der Verordnung bis zur Aushändigung des Medikaments wird Ihr E-Rezept bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert und damit vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Der volle Komfort: Rezepte einlösen über die E-Rezept-App

Die E-Rezept-App speichert Ihre E-Rezepte sicher und datenschutzkonform.

Wenn Sie ein Folge-E-Rezept brauchen, kann sogar ein weiterer Arztbesuch unnötig werden. Im laufenden Quartal kann das Rezept aus der Praxis einfach an den E-Rezept Fachdienst übermittelt werden.

Wenn Sie ein Rezept auf Ihre Rezept-App erhalten haben, können Sie es einfach und schnell direkt an Ihre Wunschapotheke senden.

Ihre Apotheke meldet Ihnen zurück, ob das Medikament dort vorrätig ist oder erst bestellt werden muss. Das E-Rezept kennt die Öffnungszeiten der Apotheken und enthält auch Informationen darüber, ob eine Apotheke einen Botendienst anbietet. Das macht die Besorgung der Medikamente stressfreier.

Nur wer im Besitz des Rezeptcodes für ein E-Rezept ist, kann es auch abrufen: Das ist neben der ausstellenden Arztpraxis und der Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, nur die Person, für die das Rezept bestimmt ist. Zudem kann diese Person den Rezeptcode natürlich an eine Person ihrer Wahl weitergeben. So können Sie Medikamente auch für Ihre Familie und Nachbarn abholen. Das funktioniert über die Familien-Funktion der E-Rezept- App.


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann laden Sie sich die E-Rezept-App aus Ihrem App-Store auf Ihr Handy und melden Sie sich an.

NUTZEN SIE BEREITS UNSERE EPA-APP?

Wenn Sie bereits die ePA-App der SVLFG nutzen, können Sie auf die dort bereits durchgeführte Identifizierung zurückgreifen.

Registrierung in der E-Rezept -App

Vergrößerung des Bildes für Elektronische Gesundheitskarte SVLFG. Ein Roter Pfeil weist auf das "nfc" Zeichen hin..

Hinweise zur Registrierung in der E-Rezept-App 

Wenn Sie die App aus dem App-Store geladen haben, können Sie sie schon benutzen.

Eine Übermittlung der Rezepte vom Arzt in die App oder vom App-Nutzer an die Apotheke ist dann zwar noch nicht möglich, aber die App bietet die Funktion des Scannens, so dass der QR-Code, der sich künftig auf den Rezepten befindet, gescannt werden kann und so das Rezept in der App abrufbar ist und nicht in Papierform ausgehändigt werden muss. In der Apotheke wird dann die App vorgezeigt und einfach der QR-Code gescannt.

Wenn Sie die komfortablen Funktionen der E-Rezept-App nutzen möchten und Ihr Rezept digital annehmen und weiterleiten wollen, benötigen Sie für die Anmeldung an der E-Rezept-App eine nfc-fähige Gesundheitskarte (Ihre Krankenkassenkarte, die „eGK“) und eine dazugehörige PIN. 


Anforderung PIN:

Die PIN wird erst nach einer sicheren Identifizierung des Karteninhabers versandt, um hier einen Missbrauch zu verhindern. Die Identifizierung kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden:

  • Über die ePA-App der SVLFG und den darin angebotenen Verfahren
  • In der Geschäftsstelle der SVLFG über persönliche Identifizierung bei einem Mitarbeiter vor Ort
  • Durch eine gesonderte Form der Postzustellung der PIN

Bei den beiden erstgenannten Verfahren wird die PIN erst im Nachgang erstellt und mittels normalem Brief übersandt.

Erfolgt die Übersendung der Pin in Form einer Postzustellung müssen Sie als Karteninhaber persönlich erreichbar sein und sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Registrierung mittels GesundheitsID

Seit 14.12.2023 können Sie zur Registrierung auch sicher und einfach die GesundheitsID nutzen. Wir stellen Ihnen ab dem 14.12.2023 auf Ihren Wunsch eine GesundheitsID zur Verfügung.

 Was eine GesundheitsID ist und wie Sie sie erstellen, erfahren Sie hier >>>

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.