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Die elektronische Gesundheitskarte der SVLFG

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie sich als Versicherter der Landwirtschaftlichen Krankenkasse aus und können ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. 

Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine eigene Versichertenkarte. 

Informationen auf der eGK

Vergrößerung des Bildes für Bild von der elektronischen Gesundheitskarte der SVLFG.


Die Landwirtschaftliche Krankenkasse versendet nur noch elektronische Gesundheitskarten der zweiten Generation (G2) (oder höher z. B. G2.1) , die eine noch höhere Kartensicherheit haben. Gesundheitskarten der zweiten Generation erkennen Sie an dem Aufdruck oben rechts.

Legen Sie daher ausschließlich die Chipkarte mit dem Aufdruck G2 bei einem Arzttermin in der Praxis oder im Krankenhaus vor. Ihre Daten werden eingelesen und der Arzt oder ein anderer Leistungserbringer kann die erbrachte Leistung mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse abrechnen.

Was ist auf der eGK zu sehen?

  • Ihr Foto
  • Ihr Vor- und Nachname
  • Ihre lebenslang gültige Versichertennummer
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse und unser Institutionskennzeichen
  • das BSI-Zertifikat (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
  • auf der Rückseite: die Europäische Gesundheitskarte

Welche Daten sind gespeichert?

Folgende Daten sind auf Ihrer elektronischen Krankenversicherungskarte gespeichert:

  • Ihr Vor- und Nachname
  • Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht
  • Ihre Anschrift
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • Ihre lebenslang gültige Versichertennummer
  • der Beginn des Versicherungsschutzes
  • Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) 

EHIC

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Bild von der Rückseite der elektronischen Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Krankenversicherungsschutz im europäischen Ausland


Auf der Rückseite ist die elektronische Gesundheitskarte mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgestattet. 

Das ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme von im Notfall notwendigen Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU, den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie in Kroatien, Mazedonien und in der Schweiz.

Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland und zur Verwendung der EHIC finden Sie unter SVLFG | Krankenversicherungsschutz im Ausland.

Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland und zur Verwendung der EHIC finden Sie unter SVLFG | Krankenversicherungsschutz im Ausland.

Umfassender Schutz im Ausland

In jedem Fall ist eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung zu empfehlen, da die gesetzlichen Krankenkassen generell keine umfassende finanzielle Absicherung bei Erkrankungen im Ausland bieten können. 

So dürfen beispielsweise die Kosten für einen Krankenrücktransport nicht von uns übernommen werden.

Neue Funktionen

Datensicherheit geht vor!

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird zukünftig mit weiteren wichtigen Funktionen ausgestattet.

Im Rahmen des Austausches der elektronischen Gesundheitskarte wegen Ablauf des Zertifikats werden eGK´en ausgegeben, die der Generation G2.1 mit kontaktloser Schnittstelle entsprechen.

Um die möglichen Anwendungen nutzen zu können, ist eine PIN zu der jeweiligen eGK erforderlich.

Die Anwendungen finden Sie hier:

Gesundheit digital (svlfg.de)
Sollte Ihnen eine PIN bislang nicht vorliegen, können Sie diesen beantragen.

Portalnutzer können hier eine eGK und/oder PIN beantragen:

SVLFG | Neue Gesundheitskarte anfordern

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie zum Erhalt der PIN als rechtmäßiger Karteninhaber entsprechend zu identifizieren sind.

Neben den Identifizierungsmöglichkeiten in der elektronischen Patientenakte Anleitung zur Registrierung (svlfg.de) besteht auch die Möglichkeit der Identifizierung in einer unserer Geschäftsstellen oder durch den Postdienstleister an der Haustür. Setzen Sie sich dazu entsprechend mit uns in Verbindung (Tel. 0561 785 10700).

Bitte gehen Sie nach Erhalt mit der eGK und insbesondere Ihrer PIN sorgfältig um (vergleichbar der Geheimzahl Ihrer EC-Karte), denn sie ist der Zugangsschlüssel zu Ihren elektronisch gespeicherten Gesundheitsdaten.

Wenn Sie die Anwendungen anschließend nutzen wollen, sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an.

Wichtig für Sie zu wissen: Ohne Ihr Einverständnis wird nichts gespeichert!

Ihre Ärzte hinterlegen Ihre Daten. Selbstverständlich aber nur auf Ihren Wunsch und nicht ohne Ihr Einverständnis.

Bild-Uploadtool

Ihr Foto auf der Gesundheitskarte

Ihr Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte weist Sie als Karteninhaber schnell und zuverlässig als solchen aus und beugt bei Kartenverlust möglichem Missbrauch durch den Finder vor.

Nur Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie Personen, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (zum Beispiel Pflegebedürftige), erhalten eine Gesundheitskarte ohne Foto.

Wenn Ihnen ein Schreiben der Landwirtschaftlichen Krankenkasse zur Lichtbildanforderung vorliegt, können Sie Ihr Foto nach Eingabe der geforderten Daten im Bildupload hochladen und uns elektronisch übermitteln.