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Umgang mit den Sozialdaten bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse

Hiermit informieren wir Sie über den Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse gemäß den Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). 

Wer ist für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich?

Die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes lautet:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
34105 Kassel

Datenerhebung und - speicherung

Allgemeines 

Die Landwirtschaftliche Pflegekasse ist zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf angewiesen, Daten zu erheben und zu verarbeiten.

Aufgaben der Landwirtschaftlichen Pflegekasse sind:

  • Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind
  • die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen und dabei insbesondere die wohnortnahe Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu verbessern
  • die Zusammenarbeit mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten anzustreben und auf eine Vernetzung der regionalen und kommunalen Versorgungsstrukturen, insbesondere durch Pflegestützpunkte, hinzuwirken

Die Landwirtschaftliche Pflegekasse darf Ihre Daten nur erheben und verarbeiten, wenn dies zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke der Datenerhebung

Ihre Daten werden in der Landwirtschaftlichen Pflegekasse für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet:

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft
  • Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung
  • Prüfung der Leistungspflicht und Gewährung von Leistungen an Versicherte sowie Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen 
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern und Kostenerstattung
  • Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und Qualität der Leistungserbringung
  • Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verträgen zur integrierten Versorgung
  • Aufklärung und Auskunft
  • Koordinierung pflegerischer Hilfen
  • Pflegeberatung / Ausstellen von Beratungsgutscheinen
  • Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten
  • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  • Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustauschverfahren mit Dritten
  • Pflegestatistiken
  • Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen
  • Informationen für die Vermittlung von Zusatzversicherungen nach § 194 Abs. 1a SGB V

Eine Weiterverarbeitung von Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn dies für eine andere gesetzlich definierte Aufgabe erforderlich ist.

Zu welchem Zweck beziehungsweise für welche Aufgabe im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die Landwirtschaftliche Pflegekasse Ihre Daten konkret benötigt, teilen wir Ihnen im jeweiligen Zusammenhang schriftlich mit

Beratung und Auskunft

Darüber hinaus werden Ihre Daten erhoben und verarbeitet, um Sie im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zu Ihren Rechten und Pflichten zu beraten und Ihnen Auskünfte erteilen zu können.

Rechtsgrundlagen

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die Landwirtschaftliche Pflegekasse ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage dies erlaubt oder Sie ausdrücklich in eine Datenerhebung oder Verarbeitung eingewilligt haben.

Folgende Vorschriften erlauben der Landwirtschaftlichen Pflegekasse unter anderem eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten:

  • § 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) (Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen)
  • § 95 SGB XI (Personenbezogene Daten bei den Landesverbänden der Pflegekassen)
  • § 96 SGB XI (Gemeinsame Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Krankenkasse und Pflegekasse)
  • § 98 SGB XI (Forschungsvorhaben)
  • §§ 104-106a SGB XI (Übermittlung von Leistungsdaten)
Darüber hinaus beachtet die Landwirtschaftliche Pflegekasse weitere Datenschutzvorschriften des SGB XI, die Datenschutzvorschriften nach § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und §§ 67 bis 84 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die einschlägigen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Da die Landwirtschaftliche Pflegekasse ihre Aufgaben nur mit vollständigen Daten erfüllen kann, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass die Landwirtschaftliche Pflegekasse Ihren Anspruch nicht ermitteln kann und Sie Nachteile erleiden.

Datenquellen

Soweit möglich wird die Landwirtschaftliche Pflegekasse versuchen, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten direkt bei Ihnen zu erheben (Direkterhebungsgrundsatz). In diesem Fall werden Sie unmittelbar darüber informiert, welche Daten bzw. Kategorien von Daten erhoben und verarbeitet werden sollen.

Da eine Direkterhebung jedoch nicht immer möglich ist, gibt es hierzu gesetzliche Ausnahmen, d. h. die Landwirtschaftliche Pflegekasse kann Ihre Daten unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen auch bei anderen Personen oder Stellen anfordern. Hierbei kann es sich um folgende Kategorien von Daten handeln:

  • Angaben zur Person (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
  • Kontaktdaten (z. B. Anschrift, Telefonnummer)
  • Abwicklungsdaten (z. B. zuständiger Versicherungsträger, Arzt- und Apothekenrechnungen, Sozialversicherungsnummer, Leistungshöhe, Leistungszeitraum)
  • Angaben zum Versicherungsfall und Gesundheitsdaten (z. B. Arbeitgeber, Entgelthöhe, Diagnosen, Arztbericht, Gutachten, Vorerkrankungen)
  • Einkommensdaten
  • Vorversicherungszeiten

Sofern die Landwirtschaftliche Pflegekasse Daten nicht bei Ihnen direkt erhebt, können diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus folgenden Quellen stammen:

  • Ärzte und andere Leistungserbringer, Gutachter
  • Krankenkassen, Pflegekassen
  • Rentenversicherungsträger
  • Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsagenturen, Kommunen
  • Arbeitgeber
  • Finanzverwaltung

Was passiert mit Ihren Daten?

Ihr Recht auf den Schutz Ihrer Daten

An wen können Sie sich wenden?

Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie der Ansicht sein, bei der Verarbeitung Ihrer Daten in Ihrem Recht verletzt worden zu sein, können Sie sich bei den Aufsichtsbehörden beschweren.

zuständige Datenschutz­aufsichtsbehörde 

  • Icon
    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Datenschutzaufsichtsbehörde 
    Graurheindorfer Str. 153
    53117 Bonn

zuständige Rechts­aufsichtsbehörde

  • Icon
    Bundesamt für soziale Sicherung
    Rechtsaufsichtsbehörde
    Friedrich-Ebert-Allee 38
    53113  Bonn

Stand: 24.02.2021