Sie sind bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert, volljährig, aktiv erwerbstätig und haben erste gesundheitliche Beeinträchtigungen (z .B. psychische Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen oder Stresssymptome), die eine weitere Ausübung der Erwerbstätigkeit gefährden.
Um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, reicht es in der Regel aus, wenn der Teilnehmer in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung zum Programm sechs Monate Pflichtbeiträge für eine in der Alterssicherung der Landwirte versicherte Tätigkeit gezahlt hat.
Vor der Maßnahme müssen außerdem durch einen Arzt Ausschlusskriterien abgeklärt und der Präventionsbedarf bestätigt werden.