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Nach Sturmschäden: Nie ungesichert aufs Dach

07.04.2022

Vergrößerung des Bildes für Dachziegel sind durch einen Sturm beschädigt.

Die orkanartigen Böen im Februar haben Spuren hinterlassen: Gebäude wurden beschädigt, Dächer abgedeckt, Bäume stürzten um. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass bei der Schadensbeseitigung und den Aufräumarbeiten besonders auf die Sicherheit geachtet werden muss.

Grundsätzlich sollte immer ein anerkannter Fachbetrieb beauftragt werden, wenn Dachschäden zu beheben sind. Meist wird dies durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vor allem größere Sanierungsmaßnahmen, etwa bei großflächigen Schäden, erfordern hohe Fachkompetenz und gehören deshalb in die Hände von Profis. Sie kennen die Risiken und verfügen über die notwendigen Mittel und Kenntnisse, um sich fachgerecht abzusichern. Laien haben auf einem sanierungsbedürftigen Dach nichts zu suchen. Dies ist auch mit Blick auf die Haftung wichtig. Denn bei Absturzunfällen haftet der Bauherr. Mit der Vergabe an eine qualifizierte Baufirma bleibt sein Risiko beherrschbar.

Wer Dacharbeiten dennoch selbst durchführt, sollte folgende Tipps der SVLFG beachten:

  • Nie ungesichert auf Dächern arbeiten! Selbst wenn nur ein paar Dachpfannen fehlen – die Schadensbehebung erfordert immer eine Absturzsicherung.
  • Kleine Schäden können aus der Hubarbeitsbühne heraus behoben werden. Muss das Dach betreten werden, schützt ein Höhensicherungsgeschirr vor einem Absturz.
  • Nutzen Sie die Schadensbeseitigung gleich dazu, die Dachhaut für die Zukunft sturmsicherer zu machen. Eine geeignete Maßnahme ist der Einbau von Sturmklammern.

Weitere Informationen und den Flyer „Kein Risiko bei Dacharbeiten“ zum kostenlosen Download gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen.