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Pflege im Heim

Manchmal ist die Pflege im vertrauten Zuhause nicht oder nicht mehr möglich, so dass nur der Umzug in ein Pflegeheim bleibt. 

Wir beteiligen uns an den Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 mit einem Pauschalbetrag sowie einem Leistungszuschlag zu dem selbst zu tragenden pflegebedingten Eigenanteil. Im Pflegegrad 1 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.

Diese Kosten übernehmen wir

Vergrößerung des Bildes für Pflegerin mit Seniorin im Pflegeheim beim Essen.

Wir übernehmen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und Betreuung mit einem Pauschalbetrag (siehe Tabelle ).

So viel erhalten Sie bei vollstationärer Pflege Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Pflegegrad und staffelt sich wie folgt:

So viel erhalten Sie bei vollstationärer PflegeDie Leistungshöhe richtet sich nach dem Pflegegrad und staffelt sich wie folgt:
Pflegegradmonatlich bis zu
Pflegegrad 2770 EUR
Pflegegrad 31.262 EUR
Pflegegrad 41.775 EUR
Pflegegrad 52.005 EUR

Leistungszuschlag zu pflegebedingtem Eigenanteil

Um eine finanzielle Überforderung der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zu vermeiden, erhalten Pflegeheimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2022 von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil, der sich nach der Dauer ihres Pflegeheimaufenthalts richtet:

Dauer des LeistungsbezugsLeistungszuschlag zum Eigenanteil

Bis einschließlich 12 Monate 

15 % 
Mehr als 12 Monate 30 %
Mehr als 24 Monate 50 %
Mehr als 36 Monate 75 %

Dabei werden angefangene Monate in einem Pflegeheim als voller Monat betrachtet. Zeiten der Kurzzeitpflege können nicht berücksichtigt werden. Die Zahlung des Leistungsbetrages und des Leistungszuschlages erfolgt direkt von der Landwirtschaftlichen Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung, so dass der Pflegebedürftige unmittelbar entlastet wird.

Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim? 

Wie stelle ich einen Antrag? 

Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug in ein Pflegheim frühzeitig vorher mit. Anliegend finden Sie den dafür notwendigen "Antrag auf Leistungen zur vollstationären Pflege" zum Herunterladen. Sollten Sie noch nicht in einen Pflegegrad eingestuft sein, nutzen Sie bitten den "Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit".

Antrag auf vollstationäre Pflege online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"

Den Antrag auf vollstationäre Pflege können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.

Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, die in einer Wohngruppe, einem Wohnheim oder Internat für Behinderte wohnen, haben in den Pflegegraden 2 bis 5 ebenfalls Anspruch auf Pflegeleistungen. Wir übernehmen hierfür zehn Prozent des mit dem Sozialhilfeträgers vereinbarten Heimentgeltes, maximal jedoch 266 Euro monatlich.

Wird der behinderte Pflegebedürftige z. B. an Wochenenden oder in den Ferien vorübergehend in der Familie gepflegt, so besteht in dieser Zeit Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege (wie z. B. anteiliges Pflegegeld oder Sachleistung).

Noch Fragen?