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Wieso bin ich in der LBG versichert?

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) gehört zur gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind, zu unterstützen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle in der Landwirtschaft tätigen Personen.

Ist die LBG für mich zuständig?

Vergrößerung des Bildes für Ein Mann sitzt in Traktorreifen.

Versicherte Unternehmen

Als landwirtschaftlicher Unfallversicherungsträger bieten wir Versicherungsschutz für Arbeitnehmer in folgenden Unternehmen:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei), der Imkerei sowie der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege,
  • Unternehmen, in denen ohne Bodenbewirtschaftung Nutz- oder Zuchttiere zum Zwecke der Aufzucht, der Mast oder der Gewinnung tierischer Produkte gehalten werden,
  • land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen; das sind Unternehmen, die gegen Vergütung Tätigkeiten in anderen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen verrichten, die sonst von dem land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmer selbst oder mit eigenen Arbeitskräften ausgeführt werden müssten (zum Beispiel Forstkolonnen),
  • Unternehmen der Park- und Gartenpflege sowie Friedhöfe,
  • Jagden, sowohl eigene als auch gepachtete,
  • Landwirtschaftskammern und die Berufsverbände der Landwirtschaft,
  • Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (zum Beispiel Zuchtverbände),
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, deren weitere Einrichtungen sowie die Zusatzversorgungskasse und das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. 

Versicherte Personen

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, für welche Personen Unfallversicherungsschutz besteht

  • mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner des landwirtschaftlichen Unternehmers
  • ständig mitarbeitende Familienangehörige des landwirtschaftlichen Unternehmers;
  • vorübergehend unentgeltlich tätige Familienangehörige des Unternehmers sind nur versichert, wenn sie noch keine Altersrente beantragt haben oder beziehen,
  • Arbeitnehmer einschließlich der Saisonarbeitskräfte und sonstigen Personen, die im Unternehmen mithelfen (z. B. Aushilfen),
  • Auszubildende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen landwirtschaftlicher Prägung,

Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf:

  • Personen, die ehrenamtlich in Unternehmen tätig sind, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
  • Personen, die ehrenamtlich in den Berufsverbänden der Landwirtschaft, in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau tätig sind,
  • ehrenamtlich Lehrende in den zuvor genannten Einrichtungen,
  • Personen, die auf Kosten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder der Landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten,
  • Personen, die zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung des Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgers diesen oder andere Stellen aufsuchen
  • Personen, die auf Kosten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an vorbeugenden Maßnahmen gegen eine Berufskrankheit teilnehmen.

Wann bin ich durch die LGB abgesichert?

Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalten Sie als Arbeitnehmer Geld- oder Sachleistungen durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Sie sind als  Arbeitnehmer auch dann über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn Sie auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Nachhauseweg einen Unfall erleiden.

Häufig gestellte Fragen