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Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Manchmal kann die Pflege aufgrund eines unerwarteten Ereignisses kurzzeitig nicht im gewohnten Umfeld zu Hause oder durch die vertraute Pflegeperson durchgeführt werden. 

Um Ihnen auch in solchen Zeiten, z. B. weil nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt die Wohnung umgebaut werden muss oder Ihre Pflegeperson krank oder im Urlaub ist, die bestmögliche Pflege zu garantieren, leisten wir Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. 

Verhinderungs­pflege

Kurzzeitpflege

Gemeinsamer Jahresbetrag

Der Gemeinsame Jahresbetrag setzt sich zusammen aus den Leistungsbeträgen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Anspruchsberechtigten haben die Möglichkeit, den Gesamtbetrag in Höhe von 3.386 Euro (1.612 Euro aus der Verhinderungspflege und 1.774 Euro aus der Kurzzeitpflege) flexibel für beide Leistungsarten einzusetzen.

Noch Fragen?

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