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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Umsetzung der Vollbetreuung hat jedes Unternehmen, das Fremdarbeitskräfte beschäftigt, eine sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen.

Als Arbeitgeber/in können Sie entweder die Dienste eines sicherheitstechnischen Dienstes oder einer freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen oder Sie lassen einen geeigneten Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden, wenn es die im Unternehmen erforderlichen Einsatzstunden rechtfertigen.

Ihre Aufgaben

Vergrößerung des Bildes für Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bespricht ein Arbeitsgerät mit einem Mann in Schutzkleidung .

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Sifa genannt - beraten Sie Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte und unterstützen sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes, bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einschließlich der gesundheitsfördernden Gestaltung der Arbeit.


Die Aufgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz umfassen im Wesentlichen:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die sonst für Arbeitsschutz/Unfallverhütung Verantwortlichen beraten,
  • Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel vor ihrer Inbetriebnahme prüfen,
  • Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch prüfen,
  • Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten und darauf hinwirken, dass sich alle Beschäftigten an die entsprechenden Anforderungen halten,
  • Beschäftigte über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, belehren sowie über die Gefahrenabwehr aufklären,
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten begleiten. 

Beratungsschwerpunkte

Die Beratungsschwerpunkte der Fachkraft hängen ab von den spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen und Unfallgefahren, der Betriebsgröße, der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, der Betriebsart und der Betriebsorganisation.

Weisungsfreie Anwendung der Fachkunde

Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei.

  • Sie arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit
  • dem Betriebsarzt,
  • dem Betriebs- / Personalrat und
  • den anderen im Betrieb für Fragen der technischen Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und Umweltschutzes beauftragten Personen

zusammen.

Persönliche Voraussetzungen

Um an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilzunehmen, sind die folgenden Voraussetzungen nötig:

  • ein Hochschulabschluss in einer Ingenieurwissenschaft (Dipl.-Ing., Bachelor und/oder Master) oder
  • Meister- oder Technikerabschluss oder
  • Eine min. 4 Jahre lange Tätigkeit in gleichwertiger Funktion wie ein Meister ohne Meisterprüfung
  • eine zweijährige Berufserfahrung