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Nach der Reha: ergänzende Leistungen der LAK

Sie kommen gerade aus der Reha? Um Ihren Behandlungserfolg zu sichern, können Sie ergänzende Leistungen nach der Reha nutzen. 

Mit gezielten Maßnahmen können Sie vielen Krankheiten effektiv vorbeugen und damit länger fit bleiben oder Ihr Wohlbefinden bei chronischen Krankheiten verbessern.

Vergrößerung des Bildes für Yogagruppe.

Rehabilitationssport und Funktionstraining

Rehabilitationssport stärkt vor allem Ihre Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft. Funktionstraining soll körperliche Störungen beseitigen, Funktionen erhalten oder verbessern sowie Funktionsverluste einzelner Organe bzw. Körperteile hinauszögern.


Durch Bewegung fit bleiben

Sie trainieren jeweils in Gruppen mit speziell ausgebildeten Übungsleitern und werden angeleitet bzw. motiviert, die Übungen nach der Reha eigenverantwortlich weiter durchzuführen.

Wenn Ihr Arzt in der Rehaklinik Reha-Sport oder Funktionstraining  auch nach der Rehamaßnahme für Sie für erforderlich hält, stellt er eine Verordnung aus. Diese muss von uns vor Leistungsbeginn bewilligt werden. Wenn wir die Leistung genehmigen können, rechnen wir die Kosten direkt mit dem Leistungserbringer ab. Bei der Suche nach einer anerkannten Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe helfen wir Ihnen gerne.

Mitgliedsbeiträge für Vereine sowie Fahrkosten können wir für Reha-Sport oder Funktionstraining nicht übernehmen.

ANTRAG VOR BEGINN DER LEISTUNG STELLEN!

Die Kostenübernahme für ergänzende Leistungen zu Reha  muss vor Beginn der Maßnahme bei der LAK beantragt werden.

Rehabilitationsnachsorge

Wenn die Reha nicht ausreichend ist, um den Rehabilitationserfolg auch nachhaltig zu stabilisieren, kommen spezielle Nachsorgeleistungen infrage. Viele Therapien sind langfristig effektiver, wenn sie nach der Reha fortgeführt werden.

Zur Rehabilitationsnachsorge gehören Maßnahmen zur Erhaltung der erzielten Funktionsverbesserung und zur Stabilisierung eingeleiteter Verhaltensänderungen sowie Beratungen zur Notwendigkeit weiterer therapeutischer Behandlungen. Diese Leistungen werden von der Einrichtung bereits während der Reha empfohlen und eingeleitet.

Die Kostenübernahme dieser ergänzenden Leistung muss vor Beginn der Maßnahme bei der LAK beantragt werden.