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Beurteilungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung 

Sie wollen in Ihrem Unternehmen die Handlungshilfe der SVLFG auch zur Gefährdungsbeurteilung  Psychische Belastung einsetzen? Wir erklären, wie das geht.

Vergrößerung des Bildes für Handllungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastung".

Sie und Ihre Beschäftigten sind bei der Arbeit psychischen Belastungen ausgesetzt, wie zum Beispiel Zeitmangel oder häufige Störungen. Auch durch solche Fehlbelastungen kann man erkranken. Daher fordert das Arbeitsschutzgesetz, dass Arbeitgeber/innen im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch eine Beurteilung der psychischen Belastungen durchführen. Deshalb enthält die Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung der SVLFG auch eine Beurteilungshilfe für psychische Belastungen. Diese Beurteilungshilfe unterstützt Sie dabei, Belastungsschwerpunkte in Ihrem Unternehmen zu identifizieren.

Die Beurteilungshilfe im Überblick