Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Kurzkuren - ein attraktives Angebot!

Die Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) bietet ihren Versicherten präventive Kompaktangebote in Kurzkureinrichtungen an. 

Vergrößerung des Bildes für Ein Strandkorb in den Dünen mit Blick auf das Meer.

Das Kompaktangebot ist gerade für Versicherte der LKK attraktiv, da die hohe zeitliche Beanspruchung und die unregelmäßigen Arbeitszeiten eine Teilnahme an Präventionskursen häufig nicht zulassen. Die Kurzkuren sind bei der LKK zu beantragen und müssen vor Antritt und Buchung genehmigt sein. Bei Fragen zu den Programmen, deren Dauer und zu Terminen wenden sich Interessierte an die jeweiligen Einrichtungen. Mehr Informationen stehen online unter: www.svlfg.de/lkk-kurzkuren

Für Kurzkuren ab dem 01.08.2022 gilt, dass die in der Teilnahmebescheinigung der Kurzkureinrichtung angegebenen Kurskosten des jeweiligen Präventionsangebotes für LKK Versicherte vollständig, also zu 100 % erstattet werden. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen werden nicht übernommen.