Kranken-Versicherung in Deutschland

Wenn Du länger als 70 Tage in Deutschland arbeitest, muss dein Chef dich in der deutschen Sozial-Versicherung anmelden.
Kranken-Versicherung bis 70 Tage
Wenn du in einem Jahr weniger als 71 Tage in Deutschland arbeitest und die Arbeit nicht dein Haupt-Beruf ist, ist das eine kurzfristige Beschäftigung.
Wenn du während deiner Arbeit in Deutschland in deinem Heimatland sozialversichert bist, brauchst du eine A1-Bescheinigung als Nachweis. Mit dieser Bescheinigung bist du für die ersten 70 Tage in Deutschland krankenversichert
Ohne A1-Bescheinigung bist Du nur gegen Unfälle bei der Arbeit versichert, aber nicht für Krankheit. Achte dann darauf, dass du eine gültige Krankenversicherung in Deutschland hast (zum Beispiel die Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC). Hast Du Fragen dazu? Dann sprich bitte mit Deinem Chef.
Versicherung bei mehr als 70 Arbeitstagen in Deutschland
Wenn Du länger als 70 Tage in Deutschland arbeitest, muss dein Chef dich in der deutschen Sozial-Versicherung anmelden.
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Die SVLFG steht dir zur Seite – für sichere Arbeit, starke Gesundheit und schnelle Hilfe im Ernstfall.