Was du wissen solltest

Informationen zu deinen Arbeitszeiten

Es gibt einige wichtige Dinge, die du zu deiner Arbeitszeit wissen solltest. Dein Arbeitgeber muss sich an das Arbeitszeit-Gesetz halten. Das Gesetzt schützt dich vor zu langen Arbeitszeiten, regelt Pausen und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit.

Inhaltsverzeichnis

    • Gesetzliche Vorgaben

      Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag

      Die Arbeitszeiten werden vorher mit deinem Chef vereinbart. Diese sollten auch in deinem Arbeitsvertrag stehen. Überstunden müssen bezahlt werden.

    • Gesetzliche Vorgaben

      Arbeitszeit

      Du solltest wissen, wie viele Stunden du pro Tag und pro Woche arbeiten darfst. Es gibt gesetzliche Regeln, an die sich dein Chef halten muss. Die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche kann in der Landwirtschaft bei 48 Stunden an 6 Tagen liegen.

      • Deine Arbeitszeit darf normal nicht mehr als 10 Stunden pro Tag sein.
      • In Ausnahmefällen darf deine Arbeitszeit bis zu 12 Stunden sein.
    • Gesetzliche Vorgaben

      Pausen

      • Nach 6 Stunden Arbeit musst du eine Pause von mindestens 30 Minuten machen.
      • Wenn du mehr als 9 Stunden arbeitest, musst du mindestens 45 Minuten Pause machen.
      • Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt.
    • Gesetzliche Vorgaben

      Aufzeichnung der Arbeitszeit

      Dein Arbeitgeber muss diese Informationen aufzeichnen:

      • Beginn und Ende deiner Arbeitszeit
      • Beginn und Ende deiner Pausen
      • Dauer deiner täglichen Arbeitszeit

      Du solltest deine Zeiten auch selber aufschreiben, zum Beispiel auf einen Stundenzettel. So kannst du kontrollieren, dass du immer richtig bezahlt wirst. Schreibe hierfür diese Informationen auf:

      • den Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit fängt an, wenn du auf einem Feld, dem Hof oder anderen Orten auf dem Betrieb stehst und beginnst zu arbeiten
      • die Arbeitsorte
      • die Pausenzeiten, auch wenn diese nicht zur Arbeitszeit gehören
      • die abgegebenen Kisten oder Kilogramm, falls du nach Erntemenge bezahlt wirst

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