Was tun bei einem...
Unfall bei der Arbeit
Melde Arbeitsunfälle der Berufs-Genossenschaft
Unfälle können immer passieren.
Du bist bei der Berufs-Genossenschaft versichert:
- gegen Unfälle bei der Arbeit.
- gegen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit.
- gegen Unfälle auf dem Weg zurück zur Unterkunft.
Wenn du verletzt bist, gehe zum Erst-Helfer. Dann sag dem Vorarbeiter oder Chef Bescheid. Wenn es sehr schlimm ist rufe den Notarzt. Wähle die 112 auf deinem Telefon. Fehlt ein Mitarbeiter mehr als drei Tage oder stirbt, muss der Betrieb den Unfall an die Berufs-Genossenschaft melden (Unfall-Anzeige). Das ist in Deutschland Pflicht.
Die Berufs-Genossenschaft hilft dir, schnell gesund zu werden nach einer Arbeitsverletzung. Dafür musst du nichts bezahlen. Der Chef zahlt 6 Wochen deinen Lohn weiter. Danach zahlt die Berufs-Genossenschaft Verletzten-Geld. Das ist etwas weniger als dein normaler Lohn.
Arbeitsunfälle
Fragen & Antworten
Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen!
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SVLFG – stark an deiner Seite
Die SVLFG steht dir zur Seite – für sichere Arbeit, starke Gesundheit und schnelle Hilfe im Ernstfall.